A0001/07: Verfahren zur Bürgerbeteiligung am Haushalt

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der zukünftigen Erarbeitung des jährlichen Haushaltsplanes ein Konzept für die Bürgerbeteiligung zu erarbeiten.

18.01.07 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der zukünftigen Erarbeitung des jährlichen Haushaltsplanes ein Konzept für die Bürgerbeteiligung zu erarbeiten.

Dabei sind zur Orientierung dienende Eckpunkte beim Beteiligungsverfahren zu definieren. Neben öffentlichen Bürgerversammlungen sollen auch Bürgerbefragungen und das Internet als Beteiligungsinstrumente einbezogen werden.

Erfahrungen von Städten, die bereits Beteiligungsverfahren bei den Haushaltsplanungen angewandt haben, sind auszuwerten und in die Konzepterarbeitung einzubeziehen.


Begründung:
Zur Haushaltsaufstellung 2007 waren erstmalig auch Magdeburger Bürgerinnen und Bürger gebeten, Vorschläge zur Einsparung einzubringen. Dies war ein erster, aber entscheidender Schritt auf dem Weg zu einem Bürgerhaushalt. Eine direkte Abstimmung der Bürger/innen über die kommunalen Finanzen ist zwar vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, dennoch schafft deren stärkere Einbeziehung in HH-Fragen mehr Transparenz und Verständnis für Möglichkeiten
und Grenzen der Haushalt-Politik.

Andere Städte, wie z.B. Bonn, Potsdam, Cottbus, Paderborn, Salzgitter und auch Stadtbezirke Berlins mit mehr als 250.000 Einwohner haben vorgemacht, wie ein solches Vorhaben, wenn es denn politisch gewollt ist, funktionieren kann und wie ein Beteiligungsverfahren in die Haushaltsaufstellung integriert werden kann. Grundlage einer stärkeren Beteiligung von Bürgern ist neben der Unterstützung der Bürger durch Verwaltung und Stadtrat eine verständliche und übersichtliche Darstellung der Haushaltssituation in der Stadt. Dies kann in Form einer Bürgerbroschüre und/oder einer Internetpräsentation aufbereitet werden.

Die Bundeszentrale für Politische Bildung bietet hierzu Vorschläge an, die sich bereits in der Praxis bewährt haben. Egal, welche Form der Beteiligung von Bürger/innen speziell für die Stadt Magdeburg als geeignet erscheint, so sollte doch ein Ziel nicht aus den Augen verloren werden: der kontinuierliche Dialog mit der Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt.

Vorläufige Ergebnisse:

Überweisung in den Fachausschuss Finanzen (F/G) zur Beratung

Wiedervorlage:

Ergebnis:

nach Beratung im Fachausschuss in geänderter Form angenommen

 

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Bürgerrechte | Haushalt