Die Ausschüsse

Zur Erfüllung seiner Aufgaben bildet der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg mehrere Ausschüsse, die in drei Unterkategorien eingeteilt werden können.

Beschließende Ausschüsse im Sinne des § 48 Kommunalverfassungsgesetz des Landes (KVG LSA):

Die beschließenden Ausschüsse entscheiden abschließend über die ihnen vom Stadtrat zugewiesenen Aufgaben. Zu den beschließenden Ausschüssen gehören

  1. der Verwaltungsausschuss,
  2. der Finanz- und Grundstücksausschuss,
  3. der Vergabeausschuss,
  4. der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr,
  5. der Jugendhilfeausschuss,
  6. der Betriebsausschuss „Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb“ (SAB-Betriebsausschuss),
  7. der Betriebsausschuss „ Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg“ (SFM-Betriebsausschuss),
  8. der Betriebsausschuss „Kommunales Gebäudemanagement“ (KGM-Betriebsausschuss),
  9. der Betriebsausschuss „theater magdeburg“ (Theaterausschuss),
  10. der Betriebsausschuss„Puppentheater der Stadt Magdeburg“,
  11. der Betriebsausschuss „Konservatorium Georg Philipp Telemann“,
  12. der Betriebsausschuss „Kommunale Kindertageseinrichtungen Magdeburg“.

Die Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses, des Finanz- und Grundstücksausschusses, des Vergabeausschusses sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sind in § 8 Absatz 1–5 Hauptsatzung der Stadt Magdeburg geregelt. Die Zuständigkeiten des Jugendhilfeausschusses und der übrigen Ausschüsse richten sich nach besonderen Vorschriften.

Beratende Ausschüsse im Sinne des § 49 Kommunalverfassungsgesetz des Landes (KVG LSA):

Die Zuständigkeit der beratenden Ausschüsse ist in § 24 Absatz 1–8 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse geregelt.

Betriebsausschüsse sind eine Sonderform der beschließenden Ausschüsse. Sie werden für die städischen Eigenbetriebe, wie etwa den Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb, das kommunale Gebäudemanagement, aber auch für das Puppentheater Magdeburg, gebildet.

Weitere Informationen unterwww.magdeburg.de.