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01.02.22 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Anspruch auf einen freien Zugang zu Informationen ist ein wichtiges Grundrecht in der Demokratie. In Deutschland ist das Recht auf Zugang zu Informationen durch Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) und das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährleistet. In Sachsen-Anhalt wird dieses Recht durch das Informationszugangsgesetz (IZG LSA) und das Informationsrecht der Presse in §4 des Landespressegesetzes gesichert. Die Behörden sind demnach verpflichtet Bürger*innen und Medienvertreter*innen Auskunft zu erteilen und Dokumente zur Verfügung zu stellen. Das Magdeburger Baumkataster gilt als eines der Erfolgsprojekte in der Magdeburger Open Data Landschaft. Die folgenden Fragen beziehen sich ausschließlich auf Anfragen nach IZG LSA.
Daher frage ich Sie:
(Bitte Fragen 1-6 jeweils nach Jahr und zuständigem Amt aufschlüsseln)
1. Wie viele Anfragen nach IZG LSA hat die Landeshauptstadt seit dem Jahr 2015 erreicht?
2. In wie vielen dieser Fälle wurde die Anfrage von Bürger*innen direkt beantwortet und ihnen die geforderten Daten ohne Rückfragen direkt zur Verfügung gestellt?
3. In wie vielen dieser Fälle wurde die Anfrage von Bürger*innen abgelehnt? Aus welchen Gründen erfolgte eine Ablehnung?
4. In wie vielen dieser Fälle wurden Bürger*innen für die Beantwortung ihrer Anfrage Gebühren für die Bearbeitung ihrer Anfrage in Aussicht gestellt?
5. In wie vielen dieser Fälle wurde den Anfrager*innen eine Zahlungsaufforderung übersendet, ohne diese im Voraus über etwaige anfallende Kosten zu informieren, eine Bestätigung der Kostenübernahme durch Anfrager*innen abzuwarten und erst dann aktiv zu werden?¹
6. In wie vielen Fällen wurde die Anfrage nicht im Rahmen der nach §7 Absatz 5 IZG LSA gesetzten Frist von einem Monat, mit den von den Anfragen geforderten Informationen beantwortet? Warum wurden diese Anfragen verspätet beantwortet?
7. Warum werden für die Stadt personalintensive und für Bürger*innen gebührenintensive analoge Datenübermittlungsverfahren digitalen vorgezogen?² Gibt es Planungen angefragte Daten in Zukunft digital zur Verfügung zu stellen, und ausschließlich auf Wunsch analog zur Verfügung zu stellen, um Bürger*innen und Verwaltung zu entlasten?
8. Welche Mehraufwendungen für die Beantwortung von IZG-Anfragen hat die Landeshauptstadt in den vergangenen Haushaltsjahren gemäß §10 Absatz 2a IZG LSA gegenüber dem Land geltend gemacht?
9. Der Stadtrat hat mit seinem Beschluss 1404-50(V)12 die Verwaltung unter anderem beauftragt, interessierten Bürger*innen verschiedene Daten im Sinne von Open Data zur Verfügung zu stellen. Mit der Stellungnahme S0145/19 wurde der Bedarf durch die zu diesem Zeitpunkt bereitgestellten offenen Daten von der Verwaltung als erfüllt angesehen.
Hat sich an dieser Annahme durch die in der Vergangenheit eingegangen Anfragen und den Beschluss die Haltung der Stadtverwaltung geändert?
Über eine kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung wird gebeten.
Madeleine Linke
Stadträtin
ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp
¹Dazu ist bereits folgender Vorfall bekannt: fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-uber-halte-und-parkverstoe-magdeburg-2018/
²Betrachten Sie dazu bitte den vorliegenden Vorfall: fragdenstaat.de/anfrage/umsetzung-der-geh-und-radwege-damaschkeplatz/
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