Menü
24.01.20 –
Rede von Kathrin Natho, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion GRÜNE/future! zum Antrag A0176/19: Aufhebung des Beschlusses des Satzungsverfahrens zum vorhabenbez. B-Plan 250-2.1 „Kleiner Stadtmarsch/Schleusenstraße“
Sehr geehrte Damen und Herren,
umweltrelevante Aspekte wurden bisher zum Thema ‚Bebauung Kleiner Stadtmarsch‘ kaum angesprochen.
Deshalb möchte ich als umweltpolitische Sprecherin der Fraktion GRÜNE/future! die Gelegenheit nutzen, um einige kritische Anmerkungen zu machen.
1. In den Stellungnahmen zur Drucksache, als es noch um das geplante Medienzentrum ging, wurden Anmerkungen der Oberen Naturschutzbehörde, der Oberen Wasserbehörde und des NABU alle abgelehnt. Es ging da u.a. um eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese wurde abgelehnt mit dem Verweis dies sei nicht notwendig. Nördlich des B-Plans bei der Stromelbe ist ein Natura-2000-Schutzgebiet, ein Flora-Fauna-Habitat (sog. FFH-Gebiet). Im Zuge der Baumaßnahmen am Strombrückenzug müssten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Nähe realisiert werden. Jetzt wird stattdessen in der unmittelbaren Nähe über eine Wohnbebauung nachgedacht, die am Ende einigen wenigen Bürger*innen eine exklusive Stadtlage bescheren wird.
Wo werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nun eigentlich realisiert?
2. Obgleich der Boden aufgrund früherer Bebauung kein durchgängiger Mutterboden und von eingeschränkter Qualität ist, erfüllt er dennoch als unversiegelte Fläche einen wichtigen ökologischen Wert: Böden sind Lebensraum, filtern Schadstoffe, speichern Regenwasser. Wir müssen mit unseren unversiegelten Flächen sorgsam umgehen.
3. Zum Hochwasser: Dazu gibt es diverses Kartenmaterial. In einigen wird der Bereich zwischen Stromelbe und Alter Elbe als Vorranggebiet für Hochwasserschutz ausgewiesen.
4. Laut Klimauntersuchung und Planhinweiskarte von 2013 haben die Grün- und Freiflächen auf dem Gebiet eine hohe bioklimatische Bedeutung, d.h. es hat eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen; der Luftaustausch soll gewährleistet bleiben und eine etwaige Bebauung soll niedrig gehalten werden.
Die Lärmschutzgrenzen in Form eines Parkhauses stehen dem niedrigen Bauen allerdings entgegen. Darin sehe ich ein großes Konfliktpotenzial.
5. Auch in der Umweltverträglichkeitsprüfung, die im Zuge des Ersatzneubaus Strombrückenzug erstellt wurde, ist das Gebiet Kleiner Stadtmarsch als ein Luftentstehungs- und Kaltluftsammlungsgebiet beschrieben. Insbesondere der Gehölzbestand und die Grünfläche wirken sich positiv auf die Frischluftentstehung und Luftfilterung aus.
Der unbelastete Luftaustausch erfolgt zum einen über die östliche Elbseite, von der Kreuzhorst kommend. Dort ist die Kaltluftlieferung sehr hoch. Ich sage mit Absicht: „Unbelasteter Luftaustausch“. Auch von Westen und Süden kommt Kaltluft in die Stadt – auch mit höherer Strömung, allerdings auch zum Teil belastet, aufgrund der hoch frequentierten Verkehrsstraßen.
Die Kaltluftschneise östlich der Elbe sorgt somit für einen notwendigen Luftaustausch und trägt enorm zum Bioklima und zur Abkühlung im Innenstadtbereich bei. Auch für diejenigen, die die Umweltaspekte zur Seite schieben, ist dies nicht irrelevant. Am Ende sind wir nämlich alle auf frische Luft angewiesen.
Kathrin Natho
Stadträtin
Die Rede war für die Stadtratssitzung am 23. Januar 2020 vorgesehen, konnte dort wegen der Redezeitbegrenzung für die Fraktion jedoch nicht gehalten werden. Aus Gründen der Vollständigkeit dokumentieren wir sie hier. Die Rede ergänzt unser Statement zur Bebauung auf dem Kleinen Stadtmarsch.
Kategorie