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Zehn Jahre Hartz IV – Zeit aus den Fehlern zu lernen

(Auswertung der 5. Fachkonferenz Kinder- und Familienarmut der Landeshauptstadt Magdeburg am 26.02.2014 von Eva-Maria Schulz-Satzky, Geschäftsführerin Bündnis 90/Die Grünen) „Chancengleichheit von Anfang an – Bildung macht die Kinder froh und Chancengleichheit ebenso“, so das Motto der 5. Fachkonferenz zur Kinder- und Familienarmut in Magdeburg. Die Stadt Magdeburg gibt im 10. Jahr seit Einführung von Hartz IV 84 Mio. € für die Kinderbetreuung und 4 Mio. € für die Jugendarbeit aus, so der Beigeordnete für Familie, Gesundheit und Soziales, Herr Brüning, in seiner Begrüßungsrede. Er führt weiter aus, dass

28.02.14 –

(Auswertung der 5. Fachkonferenz Kinder- und Familienarmut der Landeshauptstadt Magdeburg am 26.02.2014von Eva-Maria Schulz-Satzky, Geschäftsführerin Bündnis 90/Die Grünen)

„Chancengleichheit von Anfang an – Bildung macht die Kinder froh und Chancengleichheit ebenso“, so das Motto der 5. Fachkonferenz zur Kinder- und Familienarmut in Magdeburg. Die Stadt Magdeburg gibt im 10. Jahr seit Einführung von Hartz IV 84 Mio. € für die Kinderbetreuung und 4 Mio. € für die Jugendarbeit aus, so der Beigeordnete für Familie, Gesundheit und Soziales, Herr Brüning, in seiner Begrüßungsrede. Er führt weiter aus, dass jährlich ca. 2.000 Kinder in Magdeburg geboren werden, die Hälfte davon in Armut.

Wie wir  den Nachteilsausgleich für diese Kinder hinbekommen, ist hier die drängende Frage? Doch die Antworten darauf blieb der Beigeordnete schuldig. Auch der Fachvortrag von Prof. Dr. Klundt untermauerte einmal mehr die den Anwesenden bekannten Fakten. 

Da ist zunächst die Erwerbsarbeit der Eltern, die möglichst so auskömmlich sein sollte, dass nicht noch aufstockende Hilfe in Anspruch genommen werden muss.  Dann gilt es, die vorhandene soziale Infrastruktur so bekannt und attraktiv zu machen, dass sie von Betroffenen besser und diskriminierungsfrei genutzt werden kann.

Die Leistungstransfers in Form von Regelsätzen, als weitere Maßnahme gegen Armut geplant, wurden 2010 vom Bundesverfassungsgericht als nicht ausreichend eingestuft. Der 2005 festgelegte Regelsatz in Höhe von 345 Euro war damals schon zu gering, der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnete 2005 mit mindestens 412 Euro. Zu gering ist der Regelsatz vor allem auch für Bedürftige mit Kindern. Im Ergebnis des Urteils wurde der Regelsatz geringfügig erhöht und an die Entwicklung der Preise und der Nettolöhne gekoppelt. Außerdem wurde das Bildungs- und Teilhabepaket explizit aufgelegt.

Allerdings wird das Kindergeld immer noch auf den Regelsatz und das Betreuungsgeld angerechnet. Beides gilt es zu verändern gilt und entsprechende Schlussfolgerungen daraus ableiten. Anstelle von Rechten gibt es immer mehr Almosen in Form von Tafeln und Sozialkaufhäusern. Nicht nur in Magdeburg wird das Bild einer Klassengesellschaft immer deutlicher. Das gegliederte Schulsystem ist dabei Teil des Bildungsproblems. Armut wird zunehmend individualisiert. Inzwischen ist nicht mehr die Arbeitslosigkeit, sondern die Arbeitslosen sind das Problem.

Mit zu niedrigen Regelsätzen, Sanktionsregeln und Zumutbarkeit wurde suggeriert, dass Arbeitslose selbst Schuld seien, wenn sie keine Arbeit haben. Sanktionsregeln sind falsche Instrumente. Sie machen den Menschen Angst und setzen sie seelisch unter Druck. Das führt dazu, dass viele erst gar nicht ihr Recht auf sozialstaatliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Fazit: Kommunale Handlungskonzepte sind notwendig, aber wieder einmal hat sich gezeigt, dass Fachkonferenzen und Konzepte allein nichts bewirken. Deren Ergebnisse müssen personell und finanziell untersetzt werden, ansonsten nützen auch die Schaufensterreden der Verantwortlichen an den bekannten Missständen nichts.

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Armut | Kinder | Reden