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24.01.13 –
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates
und der Verwaltung,
sehr geehrte Gäste,
das Land legt ein neues Programm zur Entschuldungshilfe für Kommunen auf. Das ist sicherlich gut gemeint, doch in der Ausführung sehr weit vom Optimum entfernt, was eine Ursache für unsere „Debatte“ ist, wobei „Debatte“ kaum zutrifft, da wir uns in dieser Runde ziemlich einig sind.
Lassen Sie uns, bevor wir über Stark IV reden, die Ursachen der Verschuldung Revue passieren. Die Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren enorme Kassenkredite angehäuft, um das laufende Verwaltungsgeschäft zu bezahlen.
- Ursächlich hierfür ist eine unzureichende und ungerechte Finanzierung der Kommunen durch das Land, eine unzureichende Finanzausstattung für die vom Land auf die Kommunen übertragenen Aufgaben.
- Die großen, und insbesondere die kreisfreien Städte leiden noch immer darunter, dass das Land die Stadt-Umland-Beziehungen nicht vernünftig regelt. An dieser Stelle muss klar gesagt werden, dass der erst im vergangenen Jahr vom Finanzminister eingesetzte Gutachter für den kommunalen Finanzausgleich festgestellt hat, dass Sachsen-Anhalt seine Oberzentren bei der Finanzausstattung vernachlässigt hat und beim neuen Finanzausgleichgesetz (FAG) diese „Sünden“ der Vergangenheit nur unzureichend berücksichtigt wurden. Die großen Städte in Sachsen und Thüringen stehen vor allem deshalb finanziell besser da, weil die dortigen Landesregierungen und Landtage den Mut hatten, die Stadt-Umland-Problematik durch Eingemeindungen zu lösen.
Nun soll ein Programm Abhilfe schaffen, das großzügig daherkommt, aber einerseits die Kommunen knebelt und andererseits Ungerechtigkeiten nicht abbaut, sondern verfestigt. So darf bezweifelt werden, dass wirklich viele der 150 hoch verschuldeten Kommunen des Landes unter den „Rettungsschirm“ schlüpfen werden. Die Frage danach, ob es sich lohnt, das Hilfsangebot angesichts harter Auflagen anzunehmen, ist nicht leicht zu beantworten, da neben den notwendigen Eigenanteilen (20% der Jahreseinnahmen) weitere Maßnahmen anstehen werden, die insbesondere für die Bürgerinnen spürbar sein können, wie z.B. Gebührenerhöhungen.
Ein Grundfehler des Programms ist seine Ungerechtigkeit. Konkrete Indikatoren für den Hilfssatz sind die Steuerkraft und die Verschuldung einer Stadt. Wenn also, wie im Fall der LH Magdeburg, die Prognosen für das Steueraufkommen hoch sind und die Verschuldung durch jahrzehntelange Konsolidierungsanstrengungen niedrig, bekommt die betreffende Gemeinde weniger Hilfe als Gemeinden mit hoher Verschuldung.
Damit werden Gemeinden, die schlecht gewirtschaftet und jahrelang über ihre Verhältnisse gelebt hat, bevorteilt. Welche Gründe sollten es sonst sein, dass Magdeburg maximal 25 Mio Euro und Halle etwa 75 Mio Euro erhalten kann.
Deutlich ist, dass fast alle Kommunen in Sachsen-Anhalt derzeit nicht über genügend Finanzen verfügen. Ursächlich hierfür ist neben der geringen Steuerkraft die unzureichende Finanzausstattung der Kommunen durch das Finanzausgleichsgesetz (FAG). Zu befürchten ist nun, dass die vom Land für Stark IV aufgewendeten Mittel zulasten der über das FAG zu verteilenden Mittel gehen. Also neue Löcher gerissen werden, um alte zu stopfen.
Als ersten und wichtigsten Schritt sollte das Land die Kommunen angemessen finanzieren und somit die Zukunft der Gemeinden finanziell sichern. Dazu gehört ganz sicher das Prinzip der aufgabenorientierten Finanzierung, welches strikt durchgesetzt werden muss. Das ist bisher leider nicht wirklich gelungen.
Im FAG werden erfolgreiche Sparbemühungen von Kommunen, wie Magdeburg durch die Systematik der Bedarfsermittlung nicht berücksichtigt, so dass diese Konsolidierungserfolge vollumfänglich zu einer Minderung des Finanzbedarfes auch 2013 führen.
Nun ein paar konkrete Forderungen an das Land, das Programm Stark IV durch Modifizierung etwas gerechter zu gestalten:
- In die Berechnungsverfahren dürfen nicht nur Altschulden, sondern müssen auch langfristige Verbindlichkeiten der Kommunen einbezogen werden, die, wie im Falle der Schulsanierung über PPP, die Altfehlbeträge gering gehalten haben.
- Das Programm muss eigene Sparbemühungen der Kommunen belohnen, anstatt sie zu bestrafen. So sollten nicht die Steuereinnahmen für die Höhe der Zuweisungen ausschlaggebend sein, sondern die Höhe der Hebesätze.
- Der Förderanteil darf bei den sogenannten finanzstarken Kommunen mit 30 % nicht derart dramatisch unter dem der finanzschwachen mit 90 % liegen.
- Und nicht zuletzt: Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Kommunen muss gesichert werden. Als Stichpunkte seien noch einmal genannt:
Ziel muss sein, den Kommunen ihre Handlungsfähigkeit zurückzugeben, anstatt sie mit der Inanspruchnahme des STARK IV-Programms erneut einzuschränken.
Wolfgang Wähnelt
Es gilt das gesprochene Wort!
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