Stadtratsfraktion

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F0059/15: Radweg Nordseite Brenneckestraße

Ende der 1990er Jahre wurde auf massiven Druck der Bevölkerung entschieden, dass an der Brenneckestraße als Verbindung zwischen Ottersleben und Lemsdorf auf beiden Seiten Radverkehrsanlagen geschaffen werden müssen. 15 Jahre nach diesem Beschluss ist die RVA noch immer nicht... 

16.04.15 – von Jürgen Canehl –

Jürgen CanehlSehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Ende der 1990er Jahre wurde auf massiven Druck der Bevölkerung entschieden, dass an der Brenneckestraße als Verbindung zwischen Ottersleben und Lemsdorf auf beiden Seiten Radverkehrsanlagen geschaffen werden müssen. 15 Jahre nach diesem Beschluss ist die RVA noch immer nicht vollständig fertiggestellt. An der Nordseite fehlt zwischen Blankenburger und Halberstädter Straße noch auf 700 m der Lückenschluss.

Laut der Zwischenbilanz zur Radverkehrskonzeption 2004-2012 (Information I0278/10 am 27.01.2010 im Stadtrat behandelt) existiert dafür eine Vorplanung. Dieses Teilstück wurde als eins der zwei noch nicht realisierten „Kurzfristigen Maßnahmen bis 2006“ bezeichnet und sollte bis 2012 realisiert werden.

Brennecke Straße - BauabschnittIn dem Bereich hat der Stadtrat am 04.12.2008 den B-Plan Nr. 341-2 „Brenneckestraße-West“ beschlossen. Es handelt sich um einen einfachen Bebauungsplan mit dem großflächiger Handel ausgeschlossen werden soll.

In dem betroffenen Bereich finden seit einigen Wochen auf dem Grundstück Bau­maßnahmen statt und es werden Einfahrten von der Brenneckestraße geschaffen. Aus der Ortsbesichtigung (vgl. Foto) ist erkennbar, dass keine RVA vorgesehen ist.

Dazu habe ich folgende Fragen:

  1. Was wird dort derzeit gebaut? Entspricht es den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans?

  2. Wurde das anliegende Baugrundstück von der Stadt an den Investor verkauft? Wenn ja, warum wurde die für den Fuß- und Radweg zweifelsohne notwendige Fläche mitverkauft?

  3. Hat in den letzten Jahren hier ein Eigentümerwechsel stattgefunden? Wenn ja, warum wurde zur Sicherung des Stadtratsbeschlusses aus 1999 nicht das Vorkaufsrecht für die notwendige Teilfläche ausgeübt?

  4. Da ohne Zweifel im Vorfeld einer genehmigten Baumaßnahme beim Bau­verwaltungsamt Vorgespräche stattgefunden haben, frage ich, ob der notwendige Flächenbedarf dabei eine Rolle gespielt hat?

  5. Welche Breite hat die dem Fahrverkehr gewidmete Straße? Wie breit sind die drei Fahrspuren? Lässt sich durch eine Änderung der Fahrbahnmarkierung Platz für einen 1,50 m – notfalls mindestens 1,25 m - breiten Schutzstreifen schaffen?

  6. Wieviel Fahrzeuge benutzen nach aktuellen Verkehrszählungen die Brenneckestraße in diesem Bereich in 24 h und in der Spitzenstunde in jede Richtung?

  7. Wie gedenken Sie die Umsetzung des 15 Jahre alten Beschlusses zu erfüllen?

Aufgrund der Komplexität der Fragen bitte ich um eine umfassende schriftliche Beantwortung.

 

Jürgen Canehl
Verkehrspolitischer Sprecher

Anlage: Foto Brenneckestraße

Stellungnahme der Verwaltung S0108/15

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Anfragen | Stellungnahme | Verkehr