
18.01.24 –
Mit unserem Antrag im Mai 2023 (A0095/23) haben wir vorgeschlagen, für die
 Bonitätsprüfungen im Zuge von Verpflichtungserklärungen durch die Magdeburger
 Ausländerbehörde zukünftige Einkommens- bzw. Sparguthabenrichtwerttabelle nach Berliner
 bzw. Münchner Vorbild anzuwenden und diese auf der Webseite der Ausländerbehörde zu
 veröffentlichen.
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