22.06.23 –
Der Stadtrat möge beschließen:
 Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 489-6.1
 "Ökologische Solarvernetzung (ÖkoSoVer)" sowie Aufstellung der
 Flächennutzungsplanänderung "Ökologische Solarvernetzung" im Parallelverfahren gemäß §
 8 Abs. 3 BauGB wird wie folgt geändert (neu fett / Streichung):
 5. Die Oberbürgermeisterin wird durch den Stadtrat beauftragt LINK