Der Stadtrat möge beschließen:
Da der Oberbürgermeister seit dem Beschluss des Stadtrates vom 13. 03.2008 (Information des Stadtrates über OB-Beschlüsse) diesem bislang in keiner Weise gefolgt ist, wird es hiermit aufgefordert, verbindlich darzulegen, was es in Interpretation des Wortlautes von § 62 Abs. 2 GO-LSA im Gegensatz zur Kommentierung von Klang/Gundlach unter einer Unterrichtung „über alle wichtigen, die Gemeine und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten" versteht.
Begründung:
Gemäß Protokoll der Ratssitzung vom 13. 03.08 kann der Oberbürgermeister den Antrag (Beschluss-Nr. 1867-62/IV)08) nicht „nachvollziehen und informiert, dass alle dem Stadtrat zustehenden Informationen ....freigeschaltet werden".
Nach der insgesamt unbestrittenen Kommentierung der GO-LSA von Klang/Gundlach kann jedermann unter Randnummer 4 ab Seite 269 nachlesen, wie § 62 Abs. 2 GO-LSA zu verstehen ist und welche Wirksamkeit er erzielen soll.
Vorläufige Ergebnisse:  | 
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Wiedervorlage:  | |
Ergebnis:  | ohne Beratung in den Fachausschüssen angenommen.  | 
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