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Der Stadtrat möge beschließen:
Die Kinderbeauftragte wird beauftragt, beginnend im Jahr 2009 jährlich einen Bericht zur Situation der Kinder in Magdeburg mit Handlungsansätzen und Empfehlungen zur Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat und seinen Ausschüssen vorzulegen.
Der Oberbürgermeister wir beauftragt, die notwendigen Zuarbeiten der Ämter und Fachbereiche der Stadtverwaltung sowie der Eigenbetriebe sicherzustellen.
Begründung:
Kinder- und Familienfreundlichkeit gewinnen immer größere Bedeutung für die Zukunft unserer Stadt. Um Entscheidungen im Stadtrat und der Stadtverwaltung noch mehr an den Forderungen einer kinderfreundlichen Stadt zu orientieren, sind detaillierte Informationen und Schwerpunktsetzungen notwendig.
Hierbei sind alle Lebenssituationen der Kinder und Bereiche der Stadtverwaltung einzubeziehen. Beispielhaft seien genannt:
* das Angebot und die Auslastung von Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen
* die soziale Situation von Kindern / von Familien mit Kindern
* das Angebot und der Zustand von Spielplätzen
* die Situation von Kindern im Straßenverkehr
* kulturelle und sportliche Angebote für Kinder
* Kinder und Gesundheit
* Situation ausländischer und behinderter Kinder in der Stadt
Analog dem Bericht des Behindertenbeauftragten sollte einen alters- und geschlechtsspezifischen Bericht der Kinderbeauftragten im Stadtrat und seinen Ausschüssen vorgelegt, diskutiert und mit Schwerpunktsetzungen beschlossen werden. Dies sollte auch eine Grundlage für die Erstellung des Haushaltsplanes innerhalb der Verwaltung sein. Im Bericht sollten jährlich wechselnde Schwerpunkte gesetzt werden.
Vorläufige Ergebnisse: |
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Wiedervorlage: | |
Ergebnis: | ohne Verweis in die Ausschüsse angenommen |
Kategorie
Angenommen! | Antrag | Demokratie | Kinder | Verwaltung