Stadtratsfraktion

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A0005/08: Konnexität beim Nichtraucherschutz

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, mit der Landesregierung zu verhandeln, dass der, der Landeshauptstadt durch das seit dem 01.01.08 geltende Nichtraucherschutzgesetz zusätzlich entstehende Aufwand bezüglich der Mittel, hinreichend entgolten wird. Laut Gesetz zur Wahrung des Nichtraucherschutzes...

von Alfred Westphal –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, mit der Landesregierung zu verhandeln, dass der, der Landeshauptstadt durch das seit dem 01.01.08 geltende Nichtraucherschutzgesetz zusätzlich entstehende Aufwand bezüglich der Mittel, hinreichend entgolten wird.

Laut Gesetz zur Wahrung des Nichtraucherschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Nichtraucherschutzgesetz) sollen die Kommunen und Landkreise die Aufgabe der Kontrolle der Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes in eigener Verantwortung wahrnehmen. Eine Entgeltung dieser landeshoheitlichen Pflichtwahrnehmung soll nicht erfolgen.

Der Stadtrat Magdeburg protestiert ausdrücklich gegen eine solche Regelung und verweist in diesem Zusammenhang auf § 5 Abs.1, 2.Satzteil GO-LSA.

Der Oberbürgermeister möge sehr zeitnah den benannten Aufwand erschöpfend monetär zu ermitteln und prüfbar darzustellen.


Begründung:

Dass Tabakrauch nicht nur für Personen gesundheitsschädigend ist, die aktiv Tabak rauchen, sondern auch für alle, die den Rauch passiv einatmen, ist mittlerweile unstrittig.

Die unmittelbare Gefährdung der Gesundheit und des Lebens durch das Einatmen von Tabakrauch ist wissenschaftlich eindeutig belegt. Rauchen macht krank und kann vorzeitig zum Tod führen. Die Anzahl der durch das Rauchen ausgelösten Todesfälle ist höher als die von Aids, Alkohol, illegalen Drogen, Verkehrsunfällen, Morden und Selbstmorden.

Die Passivrauchenden erleiden – wenngleich in geringerem Ausmaß – die gleichen akuten und chronischen Erkrankungen wie die Rauchenden. In der Bevölkerung befürwortet eine Mehrheit einen effektiven Schutz der Passivrauchenden in unserem Land.

Deshalb ist die jüngste Nichtraucherschutzinitiative des Landes Sachsen-Anhalt besonders begrüßenswert. Der Magdeburger Landtag hat in seiner Sitzung am 13.12.07 ein Gesetz zum Nichtraucherschutz verabschiedet. Damit ist ab 01. Januar 2008 das Rauchen in allen öffentlichen Verwaltungsgebäuden des Landes, in Krankenhäusern, Seniorenwohnheimen und Kindertagesstätten sowie in Schulen und auf Schulhöfen untersagt. Auch in Gaststätten und Diskotheken gilt das Rauchverbot. Allerdings dürfen die Gaststätten einen abgetrennten Raum für Raucher einrichten. Verstöße gegen das Gesetz werden ab 01. Juli 2008 geahndet.

Die Landkreise und die kreisfreien Städte oder Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern sollen gemäß § 7 Abs. 3 Nichtraucherschutzgesetz zuständige Verwaltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sein. Dies setzt entsprechend des Prinzips der Konnexität die gleichzeitige Zuweisung der für die Wahrnahme dieser Aufgabe notwendigen Mittel seitens des Landes voraus.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Fachausschüsse F/G und VwA zur Beratung

Wiedervorlage:

Ergebnis:

 

Kategorie

Antrag | Haushalt | Verwaltung | Vorläufiges Ergebnis!