PM 14/15: Brückensperrungen am 18.01.2014 verhinderten demokratischen Protest und waren rechtswidrig

Am 18.01.2014 waren links und rechts der Elbe wegen eines angekündigten Naziaufmarsches zahlreiche demokratische Gegenkundgebungen in Magdeburg angemeldet. Wenigstens im Zeitraum von 12:27 Uhr – 14:37 Uhr wurden sämtliche Elbbrücken im Stadtgebiet von Magdeburg durch die Polizei hermetisch abgeriegelt. "Damit wurde ein Überqueren der Brücken für sämtliche Verkehrsteilnehmer, egal ob Fußgänger, Radfahrer oder Kraftfahrer verhindert", so Timo Gedlich, bündnisgrüner Stadtrat, der den Prozess gegen die PD LSA Nord angestrengt hatte. Durch diese polizeiliche Maßnahme wurde... 

14.12.15 –

Am 18.01.2014 waren links und rechts der Elbe wegen eines angekündigten Naziaufmarsches zahlreiche demokratische Gegenkundgebungen in Magdeburg angemeldet. Wenigstens im Zeitraum von 12:27 Uhr – 14:37 Uhr wurden sämtliche Elbbrücken im Stadtgebiet von Magdeburg durch die Polizei hermetisch abgeriegelt. 

"Damit wurde ein Überqueren der Brücken für sämtliche Verkehrsteilnehmer, egal ob Fußgänger, Radfahrer oder Kraftfahrer verhindert", so Timo Gedlich, bündnisgrüner Stadtrat, der den Prozess gegen die PD LSA Nord angestrengt hatte. Durch diese polizeiliche Maßnahme wurde insbesondere auch verhindert, dass Teilnehmer der Gegenproteste angemeldete Kundgebungsorte erreichen konnten.

Bereits mit Urteil vom 02.07.2015 hatte das Verwaltungsgericht Magdeburg festgestellt, dass die Sperrung der Jerusalembrücke am 18.01.2014 rechtswidrig war. In zwei weiteren Verfahren hatten drei Magdeburger Klage gegen die Brückensperrungen erhoben. In diesen Verfahren ging es um die Sperrung der Herrenkrug- und der Sternbrücke. Nunmehr hat die Polizei anerkannt, dass auch die Sperrung dieser Brücken rechtswidrig war.

"Damit ist nun rechtlich eindeutig geklärt, dass durch die polizeiliche Maßnahme der Brückensperrungen am 18.01.2014 demokratischer Protest gegen einen Naziaufmarsch durch die Polizei erheblich behindert wurde. Zahlreiche Magdeburger konnten aufgrund der polizeilichen Maßnahme ihr demokratisches Recht auf Versammlungsfreiheit nicht wahrnehmen", sagt Gedlich.

Es bleibt jedoch abzuwarten, ob sich die Polizei bei künftigen versammlungsrechtlichen Geschehen an Recht und Gesetz halten wird. Vor dem Hintergrund, dass die Polizei in gerichtlichen Verfahren wörtlich vorgetragen hat: „Es entspricht weder einer Tradition oder sonstigen historischen Entwicklung, dass Polizisten oder Soldaten gegenüber Bürgern die jeweilige Maßnahme erläutern können sollen.“, steht zu befürchten, dass auch künftig demokratische Versammlungsteilnehmer polizeilichen Maßnahmen ohne nähere Begründung ausgesetzt sein werden.

Die nächste Gelegenheit für die Polizei, neue Erkenntnisse in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit angewandter Mittel in die Tat umzusetzen, ist die für den 16. Januar 2016 angemeldete 8. Meile der Demokratie, zu deren Teilnahme das Bündnis gegen Recht und die Landeshauptstadt Magdeburg alle engagierten und menschenfreundlichen Demokratinnen aufgerufen hat. 

Gedlich: "Das eindeutige Urteil des Verwaltungsgerichts zeigt, dass legitimer Protest gegen Naziaufmärsche auf allen Ebenen und notfalls auch immer wieder mit juristischen Mitteln durchgesetzt werden muss. Es bleibt dennoch zu hoffen, dass sich Polizei und Ordnungsbehörden über geeignet Maßnahmen im Vorfeld verständigen, um solche Streitigkeiten später vor Gericht zu verhindern." 

 

Timo Gedlich
Stadtrat  

 

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Demokratie | Presse