PM 09/14: Echo zu den geänderten Sprechzeiten der Elternbeitragsstelle ab 3. März 2014

Seit 01.08.2013 erfolgt die Erhebung der Kostenbeiträge der Eltern für die Kinderbetreuung gemäß Beschluss des Stadtrates nun wieder durch die Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg. Diese Umstellung von der Zahlung an die jeweiligen Träger zurück an die Stadt hatte der Stadtrat in Folge der Umsetzung des Gesetzes zur Änderung der KiFÖG LSA mehrheitlich beschlossen. Was nach Aussagen der Verwaltung zunächst bürgerfreundlich und nachvollziehbar klang, nämlich... 

26.02.14 –

Seit 01.08.2013 erfolgt die Erhebung der Kostenbeiträge der Eltern für die Kinderbetreuung gemäß Beschluss des Stadtrates nun wieder durch die Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg. Diese Umstellung von der Zahlung an die jeweiligen Träger zurück an die Stadt hatte der Stadtrat in Folge der Umsetzung des Gesetzes zur Änderung der KiFÖG LSA mehrheitlich beschlossen.

Was nach Aussagen der Verwaltung zunächst bürgerfreundlich und nachvollziehbar klang, nämlich eine zentrale Anlaufstelle für die Elternbeiträge mit allen Synergien, erwies sich von Beginn an als "organisiertes Chaos" durch den Beigeordneten. Insbesondere die Tatsache, nicht mehr Personal für die Sprechstunden zur Verfügung zu stellen, zeigt sich nun im zeitlichen Abstand nicht mehr ganz so servicefreundlich, so Thorsten Giefers, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Waren es bisher immerhin drei Tage in der Woche mit Vor- und Nachmittagsöffnungszeiten zumindest am Dienstag, an denen die Eltern diesen Service nutzen konnten, hat die Elternbeitragsstelle ab kommenden März nur noch an zwei Tagen geöffnet. Der Dienstag mit Öffnungszeiten vor- und nachmittags gehört damit leider der Vergangenheit an.

Der fachlich zuständige Jugendhilfeausschuss hatte bei der Beschlussfassung im Sommer 2013 die Beibehaltung des bis dahin gut funktionierenden Systems bei den Trägern empfohlen. Allerdings war eine Stadtratsmehrheit den Aussagen der Verwaltung (OB und Beigeordneter für Soziales) gefolgt, die Bürger- und Servicefreundlichkeit einer solchen zentralen Beitragsstelle gepriesen hatte.

Giefers: Dies ist wieder ein Beispiel dafür, wie seitens der Verwaltung einmal mehr auf der Grundlage falscher Voraussetzungen die Zustimmung des Stadtrates eingeholt wurde, ohne die damit verbundenen Probleme wirklich zu lösen.

Die Leidtragenden sind die Eltern, die sich mit den schlechteren Bedingungen eines eingeschränkten Service arrangieren müssen, so der Sozialpolitiker. Hier ist dringend eine personelle Aufstockung von Nöten, die der Beigeordnete kurzfristig organisieren muss, um dem Notstand an dieser Stelle beizukommen.

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Kinder | Presse | Verwaltung