Menü
15.08.24 –
Der Stadtrat möge beschließen: 1. Die Mitglieder des neu gewählten Stadtrates für die VIII. Wahlperiode von 2024-2029 sollen auf hauptamtlich und inoffizielle Mitarbeit beim ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit überprüft werden, soweit sie vor dem 09. November 1989 das 18. Lebensjahr vollendet hatten. 2. Die Stadträtinnen und Stadträte werden aufgefordert, der ... mehr
Kategorie