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10.12.10 –
"Ob es nun Taktik, eine Unachtsamkeit oder einfach nur ein Kommunikationsproblem war, das bleibt leider auch nach der Antwort des Bau-Beigeordneten auf eine Anfrage unserer Fraktion in der letzten Stadtratssitzung im Dunklen", so Jürgen Canehl, Stadtrat der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied im Bau-Ausschuss.
Fakt aber ist, dass hier offenbar ein Fehlverhalten der Anhörungsbehörde vorliegt, welches seitens der Verwaltung als eindeutig gesetzeskonform deklariert wird, es aber nach Auffassung unserer Fraktion nicht ist.
Am 06. November 2010 wurde in der Presse darüber berichtet, dass die Planungsunterlagen zum Tunnel Ernst-Reuter-Straße im Baudezernat einsehbar sind und Einwände Betroffener bis Mitte Januar 2011 geltend gemacht werden können. Grundlage hierfür war eine Pressemitteilung der Stadt, die diesen Zeitpunkt nannte.
Drei Tage später war dann jedoch zu lesen, dass die Einwände lediglich bis zum 22. Dezember 2010 möglich sind, weil an diesem Tag die Frist endet.
"Für betroffene Bürger ist dies ziemlich irreführend, wenn in Veröffentlichungen der Stadt, noch dazu bei so einem brisanten Thema innerhalb von nur drei Tagen zwei unterschiedliche Termine, die fast um einen Monat differieren, benannt werden", findet Canehl.
Aber das Ganze ist nicht nur bürgerunfreundlich, sondern hindert Betroffene u.U. an der rechtzeitigen Erhebung von berechtigten Einwänden.
Wir meinen, dass hier ein Fehlverhalten der Stadt als zuständige Anhörungsbehörde vorliegt und diese nun die Frist für Einwendungen daraufhin bis Mitte Januar 2011 verlängern sollte bzw. verspätet erhobene Einwände trotzdem berücksichtigt.
Canehl: "Es wäre gut, wenn die Stadt ihre Position zu dieser Sache noch einmal überdenkt bzw. diese rechtlich prüfen lässt. Sollte die Stadt dennoch eine Fristverlängerung ablehnen,
könnte sich daraus für die Betroffenen ein Klagerecht ableiten, mit möglicherweise unvorhersehbaren Folgen für die Stadt."
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