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04.02.13 –
„Wir feilen gerade an den letzten Formulierungen unseres Antrages zur Abschaffung der Stellplatzsatzung und damit der Stellplatzpflicht in unserer Stadt“, so Wolfgang Wähnelt, Vorsitzender der bündnisgrünen Fraktion im Magdeburger Rathaus. „Wir könnten bürokratischen Aufwand sparen und Investitionen erleichtern, wenn wir die Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen aufheben würden. Die Stellplatzablösesatzung wäre damit auch hinfällig.“
Nach der gültigen Satzung sind die Antragsteller von Neu- und Umbauten zum Bau einer vorgeschriebenen Anzahl von Stellplätzen verpflichtet. Wenn keine entsprechenden Flächen zur Verfügung stehen, können sie deren Ablösung beantragen. Bei mehr als acht abgelösten Stellplätzen wären Gebühren zu zahlen. Die Anzahl abgelöster Stellplätze schwankte in den letzten Jahren zwischen 20 und 90. In keinem Einzelfall waren es mehr als acht, so dass auch keine Ablösegebühren anfielen.
Ohne eine Verpflichtung zum Bau von Parkplätzen können die Investoren selber entscheiden, in welchem Umfang sie PKW-Stellplätze bauen. Sie werden dies auch weiter in dem Maße tun, das sie für die Vermietung oder den Verkauf ihrer Immobilien für erforderlich halten.
Dass sich der Verkehrsanteil in unserer Stadt zugunsten des ÖPNV und des Radverkehrs, also ein Stück weg vom Auto, verschoben hat, sollte sich auch darin niederschlagen, dass weniger Flächen für PKW-Stellplätze verbraucht werden. Dies würde auch die Aufenthaltsqualität in unserer Stadt auf Straßen, Plätzen und Höfen verbessern, weil weniger Flächen versiegelt werden.
Die Abschaffung der Stellplatzverpflichtung für PKW wird nicht nur von Investoren, sondern zunehmend von einem Großteil der Bevölkerung unterstützt. Als Beispiel soll hier nur die Auseinandersetzung um die Schaffung von Parkplätzen auf dem bisher mit Bäumen bestandenen Hopfenplatz angeführt werden.
Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender
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