DS0539/23/1 Feststellungsbeschluss zur mittelfristigen SEPL der allgemeinbildenden Schulen bis zum Zielplanjahr 2026/27

18.01.24 –

Ziff. 5 des Beschlussvorschlags wird wie folgt geändert (fett markiert):
5. Der Stadtrat beschließt, dass Vorhalten der Bedarfsfläche zur Erweiterung der
Grundschulkapazitäten mit Hort in Buckau (Schanzenweg: Beschl.-Nr. 2564-079(VI)19 zur
DS 0172/19 wird aufrechterhalten). Der Planungsprozess zur Erarbeitung der EB-Bau
(Umsetzung Raum- u. Funktionsprogramm) wird bis auf weiteres ausgesetzt.
Sowohl die Erarbeitung des Raum- und Funktionsprogramms, als auch die
Fortsetzung des B-Planverfahrens und – noch dringlicher – die Verkehrsplanung (im
östlichen Abschnitt) des Schanzenweges ist fortzusetzen.

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Kategorie

Antrag