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16.11.20 –
Der Stadtrat beschließt:
Ab dem 1. März 2021 wird die Parkgebührenordnung in der Landeshauptstadt Magdeburg angepasst.
Die blaue Parkzone soll auf folgende Parkplätze in der Innenstadt ausgeweitet werden: Johanniskirche, Brandenburger Straße, Weitlingstraße, Max-Otten-Straße, Große Steinernetischstraße, Margarethenstraße, Bahnhofstraße, Harnackstraße/Sternstraße, Elbeschwimmhalle, Virchowstraße, Erzbergerstraße.
Begründung:
In der direkten Magdeburger Innenstadt sollten alle kommunalen Parkplätze im Sinne der Gleichberechtigung dieselbe Parkzonenkategorie aufweisen.
Solange das Land den Parkgebührendeckel nicht fallen lässt, bleibt die Parkgebührenordnung die einzige Möglichkeit als Kommune über die eigenen Parkplatzanlagen zu verfügen und steuernd einzugreifen.
Angesichts der angestrebten Verbesserung des ÖPNV sowie des Rad- und Fußgänger*innenverkehrs ergibt sich die zwingende Notwendigkeit die Bevorzugung des PKW-Verkehrs zu beenden.
Die Erhöhung der Parkgebühren in einigen Teilen der Innenstadt wäre auch ein sehr gutes umweltwirksames Steuerungsinstrument. In Zeiten eines engen Corona-Haushalts können so auch zusätzliche Einnahmen generiert werden..
Madeleine Linke
Fraktionsvorsitzende Grüne/future!
Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender Grüne/future!
Vorläufiges Ergebnis: | |
Wiedervorlage: | |
Ergebnis: | SRS 07.12.2020: abgelehnt |
Kategorie
Abgelehnt! | Antrag | Haushalt