A0200/21 Klage gegen Landesverwaltungsamt zum Schüler*innenticket

Der Stadtrat möge beschließen: 1. Die Stadt Magdeburg hält am Ziel der Einführung eines kostenfreien Schüler*innentickets fest. ...

07.10.21 –

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Die Stadt Magdeburg hält am Ziel der Einführung eines kostenfreien Schüler*innentickets fest.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegen den Widerspruchsbescheid des
Landesverwaltungsamtes vom 10. September 2021 fristgemäß Klage vor dem Verwaltungs -
gericht Magdeburg zu erheben.

3. Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, den Stadtrat regelmäßig über den
Fortgang der Angelegenheit zu unterrichten.

Um sofortige Abstimmung wird gebeten.

Begründung:

Der Magdeburger Stadtrat hat am 03.12.2020 die Einführung des „Magdeburger Schülertickets“
zum Schuljahr 2021/22 beschlossen. Dieser Beschluss wurde vom Landesverwaltungsamt am
21.04.2021 beanstandet. Der hiergegen eingelegte Widerspruch der Stadt Magdeburg wurde nun
mit dem jetzt anzugreifenden Widerspruchsbescheid zurückgewiesen.

Der Stadtrat sollte an dem ursprünglichen Ziel des kostenfreien Schüler*innentickets und seiner
im Beschluss 906-032(VII)21 vom 6.5.2021 dargelegten Rechtsansicht festhalten. Da der
Stadtrat sich in der Vergangenheit nicht entschließen konnte, gegen die Beanstandungs -
verfügung gerichtlich auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs
vorzugehen, konnte eine vorläufige kurzfristige gerichtliche Klärung des Rechtsstreits nicht
erfolgen, so dass die Einführung zum Schuljahr 2021/2022 nicht mehr möglich war. Die
gegenteiligen Positionen bestehen jedoch unverändert, wenn auch nun für abweichende
Einführungszeitpunkte fort.

In der Klagebegründung sollte ergänzend zu den bisherigen Positionen insbesondere auch
berücksichtigt werden, dass der Stadtrat von einer deutlich geringeren finanziellen Belastung
ausgeht, als sich dies ohne nähere Begründung im Bescheid des Landesverwaltungsamtes
niederschlägt. Vor dem Hintergrund, dass sich die Stadt Magdeburg eben nicht in der
Haushaltskonsolidierung befand, blieb die konkrete Gegenfinanzierung berechtigterweise der
Haushaltsberatung und -verabschiedung vorbehalten.

Insbesondere sollte jedoch der Auffassung des Landesverwaltungsamtes entgegengetreten
werden, dass klimapolitische Zielstellungen aktuell nicht verfolgt werden dürfen, da eine
Finanzierung nicht gegeben sei (Seite 5, 2. Absatz des Widers pruchsbescheids).

Angesichts des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2021 erscheint es
weder politisch noch juristisch nachvollziehbar, dass Maßnahmen zur Erreichung der
Klimaneutralität von der Kommunalaufsicht als schlichte freiwillige Maßnahmen im Rang des
Aufstellens von Parkbänken betrachtet werden. Tatsächlich handelt es sich insoweit um
dringende Maßnahmen der Daseinsvorsorge, die im Übrigen auch auf die Vermeidung
zukünftiger Kosten gerichtet sind.

Auch diese müssen natürlich ordentlich finanziert und begründet sein, die von der
Kommunalaufsicht angenommene Nachrangigkeit besteht jedoch nicht.

 

Madeleine Linke                    Olaf Meister
Fraktionsvorsitzende              Fraktionsvorsitzender
Fraktion Grüne/future!            Fraktion Grüne/future!

ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp

Vorläufiges Ergebnis:

Stadtrat 11.10.2021: in die Ausschüsse verwiesen

Wiedervorlage:

Stadtrat 04.11.2021: mit Beschlussfassung zum Änderungsantrag erledigt

Ergebnis:

 

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