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20.10.06 –
Interfraktioneller Antrag
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine Drucksache zu erstellen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen mit dem Ziel der Öffnung der Schuleinzugsbereiche auch für
1. Grundschulen,
2. Sekundarschulen.
Mit der Öffnung der Schuleinzugsbereiche soll gesichert werden, dass die Schüler, die in diesen Einzugsbereichen wohnen, das Recht haben, in der ihrem Schuleinzugsbereich zugeordneten Schule beschult zu werden.
Die Satzung über die Schülerbeförderung ist den durch die Öffnung der Schuleinzugsbereiche geänderten Bedingungen anzupassen.
Begründung:
Bereits mit dem Antrag A0200/03 (Beschluss-Nr. 2831-76(III)03) wurde der Oberbürgermeister beauftragt im Rahmen der Schulentwicklungsplanung Gespräche mit dem Kulturministerium mit dem Ziel der Aufhebung der Schuleinzugsbereiche für Grund- und Sekundarschulen zu führen.
Der Landesgesetzgeber hat die rechtliche Möglichkeit mit der 9. Novelle zur Änderung des Schulgesetzes geschaffen auf die Schuleinzugsbereiche zu verzichten.
Voraussetzung sollte sein, dass für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit einer wohnortnahen Beschulung sichergestellt ist. Denn Eltern von Schulkindern werden sich auch weiterhin für eine wohnortnahe Schule entscheiden, um weite Schulwege möglichst zu vermeiden.
Die Auflösung der Schuleinzugsbereiche kann zu einem gesunden Wettbewerb unter den Schulen beitragen, der unter anderem auch zur Steigerung von Qualität von Schule führen wird.
Die Entscheidung der Eltern für eine Schule ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben der Unterrichtsversorgung, dem Schulprogramm und der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus spielt hier auch die Ausstattung der Schulen eine bedeutende Rolle. Hier werden Schulen und Schulträger aufgefordert sein, sich der Situation zu stellen und in Zusammenarbeit mit allen Verantwortlichen nach Lösungen zu suchen.
Erfahrungen in einigen kreisfreien Städten (z.B. Kiel) oder den Ganztagsschulen im Ohrekreise, in denen freie Schuleinzugsbereiche bereits Praxis sind, zeigen, dass es nicht zu den befürchteten Abwanderungen von vermeintlich "schlechten Schulen" zu den vermeintlich "guten Schulen" kommt. Die Auseinandersetzung mit der Qualität der eigenen Schule ist indessen erfreulicherweise in den Vordergrund gerückt.
Unter Berücksichtigung der bereits im Stadtrat stattgefundenen Diskussion ist der Antrag für die Grundschulen und Sekundarschulen getrennt abzustimmen.
Vorläufige Ergebnisse:
Verweis in die Fachausschüsse Bildung, Schule und Sport (BSS) und Jugendhilfe (JHA) zur Beratung. Wiedervorlage:
Ergebnis:
ein Änderungsantrag dazu wurde mehrheitlich angenommen.
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