A0139/21 Ladeinfrastrukturkonzept und -ausbau in Magdeburg –Elektromobilität stärken

Der Stadtrat von Magdeburg erkannt an, dass der bedarfsgerechte Ausbau diskriminierungsfreier Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge und E-Fahrräder ein wichtiges Element, von vielen, für eine erfolgreiche klimaneutrale Mobilitätswende in Magdeburg ist. Auch um das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen.

07.07.21 –

Der Stadtrat möge Beschließen:

Der Stadtrat von Magdeburg erkannt an, dass der bedarfsgerechte Ausbau diskriminierungsfreier Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge und E-Fahrräder ein wichtiges Element, von vielen, für eine erfolgreiche klimaneutrale Mobilitätswende in Magdeburg ist. Auch um das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt kurz- bzw. mittelfristig Anträge bei folgenden Förderprogrammen zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (E-Autos und E-Fahrräder), ggf. unter Mitwirkung der städtischen Gesellschaften und der Städtischen Werke Magdeburg GmbH, zu stellen:

- Förderprogramm „Fahrradladestationen“ der Lotto-Toto GmbH sowie Bereitstellung der Eigenmittel (15% der Geldsumme oder unbare Eigenleistungen wie z. B. vorbereitende Maßnahmen wie die Standortsuche und/oder die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen am Standort (Klärung der Eigentums-/Nutzungsverhältnisse des Grundstückes, Wegerechte, Stromversorgung, etwaige behördliche Genehmigung u.a.)).

- Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI vom 14.12.2020, sobald ein neuer Förderaufruf existiert und für Kommunen oder städtische Gesellschaften anwendbar ist.

- Die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt, sobald ein neuer Förderaufruf existiert und für Kommunen oder städtische Gesellschaften anwendbar ist.

- Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

- andere einschlägige Förderprogramme einschließlich ihrer möglichen Eigenmittel oder unbaren Eigenleistungen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 2. Quartal 2022 ein städtisches Ladeinfrastrukturkonzept zu erstellen, welches sich am Ladeinfrastrukturkonzept des Landes bzw. seiner Fortschreibung orientiert und sowohl öffentliche Ladepunkte wie auch teil-öffentliche Ladepunkte (Supermärkte, öffentliche Institutionen wie z. B. Hochschulen, Behörden) sowie auch private Ladepunkte (MVB, Wobau etc.), Akkumulator-Lade- und Wechselstationen und Schnellladepunkte umfasst.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bei Ladepunkten auf welche die Landeshauptstadt einen Einfluss hat, wie z. B. städtische Ladepunkte sowie Ladepunkte von städtischen Unternehmen und SWM-Ladepunkte, darauf hinzuwirken, dass der Ladestrom möglichst kostengünstig angeboten wird.

Um Überweisung in die Ausschüsse StBV und UwE wird gebeten.

 

Begründung:

Für eine Mobilitätswende, die das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 aufweist, braucht es den Umweltverbund. Der ÖPNV als Rückgrat der Mobilitätswende ist unverzichtbar. Ebenso der Fuß- und Radverkehr und auch das Carsharing muss seinen Beitrag leisten. Aber um dieses hohe Ziel der Klimaneutralität auch wirklich schnell und konsequent zu erreichen, muss auch die Antriebswende eingeleitet werden. Nicht als 1:1 Substitution der Fahrzeuge mit Verbrennungsfahrzeuge gegen Elektrofahrzeuge, denn so erhalten wir nur klimaneutralen Stau auf unseren Straßen und nach wie vor Blech bzw. Kunststoffkisten an unseren Straßenrändern und Plätzen. Aber die motorisierten Fahrzeuge, die wir in einem zukünftigen Modal Split haben, müssen Elektrofahrzeuge sein.

Im „Masterplan 100% Klimaschutz“ für die Landeshauptstadt Magdeburg wird in einem Maßnahmenkatalog für eine weitere Verbreitung der Elektromobilität ausgesprochen. Dafür braucht es jetzt den ambitionierten Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aller Art- vom Pedelec über das Kleinstfahrzeug, die Arbeitsmaschine bis hin zum E-Auto.

Bis zum Jahr 2020 soll es in Sachsen-​​Anhalt 1.300 öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge geben. Das sieht das Ladeinfrastrukturkonzept (LIS-K) vor, welches am 06.03.2018 von der Landesregierung beschlossen wurde. Im Interesse der Landes- und Regionalentwicklung, die sich durch den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt (LEP) (GVBl. LSA 2011 S. 160) und dem regionalen Entwicklungsplan der Planungsgemeinschaft Magdeburg bestimmt, soll das LIS-K den landesweiten Aufbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur begleiten und zur Gewährleistung einer Grundversorgung mit öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge beitragen. Dazu benennt es Bedarfsräume sowie Anzahl und Mindestqualität der Ladepunkte. Im LIS-K wurde der Bestand an Elektrofahrzeugen im Jahr 2020 auf 165 prognostiziert. Nach Daten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA1) lag der Bestand am 01.01.20 bei 265 E-Autos sowie 1113 Hybridfahrzeuge wovon 191 Plug-in-Hybride waren. In 2021 betragen diese Zahlen 473 E-Autos sowie 2146 Hybridfahrzeuge wovon 565 Plug-in-Hybride sind.

Zur Bestimmung des Bestandes der öffentlichen Ladepunkte wurde im LIS-K in 2017 das LEMNET genutzt. Am 21.06.21 wurden folgende öffentlich zugängliche Ladepunkte auf dieser Seite auf dem Stadtgebiet der LH Magdeburg identifiziert:
 

Ldf.-Nr.

Einordnung

Standort

Status

Betreiber

Anz. Ladepkt.

1

public

Glindenberger Weg 3

defekt

SWM

4

2

sonstige

Parchauer Straße 1h

 

Stork

3

3

innogy

Am Pfahlberg 7

 

innogy

2

4

EnBW

Neuer Sülzeweg 101

 

EnBW

2

5

sonstige

Ebendorfer Chaussee 70

 

IKEA

10

6

ChargePoint

Am Großen Silberberg 3

 

ChargePoint

2

7

sonstige

St.-Josef-Straße 13a

 

Edeka

4

8

innogy

Thietmarstr. 16

 

RWE/ADAC

2

9

SWM

Lübecker Straße 16

 

SWM

2

10

CarDealer

Rothenseer Str. 23

 

New Motion/Autohaus Nordstadt

1

11

New Motion

Saalestraße 5

 

New Motion

1

12

sonstige

Herrenkrug 2

beschränkt

Helionat eG

4

13

Hotel

Herrenkrug 3

beschränkt

Hotel

4

14

SWM

Breitscheidstraße 2

 

SWM

4

15

SWM

Berliner Chaussee 11

 

SWM

4

16

sonstige

Joseph-von-Fraunhofer-Str. 1

beschränkt

Fraunhofer IFF

5

17

SWM

Gustav-Adolf-Straße 31

 

SWM

4

18

SWM

Erzberger Straße 20

 

SWM

4

19

EnBW

Albert-Vater-Str. 70

 

ENBW

6

20

SWM

Freiligrathstraße 1

 

SWM

4

21

CarDealer

Maxim-Gorki-Str. 11

 

Schubert Motors

7

22

SWM

Julius-Bremer-Straße 1

 

SWM

4

23

sonstige

Schwertfegergasse

 

LH Magdeburg

2

24

SWM

Ernst-Reuter-Allee

 

SWM

2

25

New Motion

Otto-von-Guericke-Straße 87

 

New Motion

2

26

Hotel

Otto-von-Guericke-Straße 87

 

Fraunhofer IFF

1

27

SWM

Am Alten Theater 1

 

SWM

2

28

SWM

Breiter Weg 203

 

SWM

4

29

sonstige

Leibnizstraße 2

Parkhaus

MWG

4

30

SWM

Liebknechtstraße 37

 

SWM

4

31

ChargePoint

29A Fichtestraße

 

ChargePoint

2

32

CarDealer

Sudenburger Wuhne 4

 

Schubert Motors

2

33

SWM

Hegelstraße 4

 

SWM

4

34

SWM

Hegelstraße 19

 

SWM

4

35

sonstige

Brenneckestraße 44

 

OBI

2

36

CarDealer

Werner-von-Siemens-Ring 5

 

Voets Süd

2

37

sonstige

Am Fuchsberg 11

 

HEOS Object

2

38

SWM

Leipziger Straße 45B

 

SWM

4

39

LIDL

Salbker Straße 2

 

LIDL

3

40

SWM

An der Buckauer Fähre 1

 

SWM

4

41

sonstige

Müllerbreite 32

 

IBL

3

42

SWM

Bethanienstraße 1

 

SWM

4

Stand-
orte 42

 

 

 

 

Ladepunkte:
139

Damit haben wir aktuell ungefähr 139 mehr oder weniger öffentliche Ladepunkte an 42 Standorten.

In 2017 lag der Bestand bei 23 Ladepunkten. Für den 31.12.2020 wurde eine Mindestausstattung von 138 Ladepunkten im LIS-K für Magdeburg festgeschrieben, wobei 23 Schnellladepunkte im Zentrum und 92 Normal-Ladepunkte festgesetzt wurden.

Nun Mitte 2021 verfügt Magdeburg über 139 Normalladepunkte, die nicht alle als 100% öffentlich zugänglich einzuordnen sind. Wie die Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes zeigen, sind die Bestände an Elektrofahrzeugen in 2021 erheblich stärker angewachsen als z. B. für 2020 prognostiziert. Auch die angeregte Diskussion über die Ladestromkosten zeigt, es müssen in der Landeshauptstadt Magdeburg mehr Ladepunkte geschaffen werden. Explizit im Bereich öffentliches und teilöffentliches Laden sowie auch beim Laden beim Arbeitgeber.

Gleichzeitig wächst der Markt und auch der Bestand der Fahrräder, welche elektrisch unterstützt werden, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes und andere E-Lastenräder nehmen zu – auch in Magdeburg.

Die Lotto-Toto GmbH bietet ab dem 01.07.2021 mit dem Förderprogramm „Fahrradladestationen“ die Möglichkeit u. A., dass Kommunen im Land Sachsen-Anhalt eine öffentliche Ladestation für Elektro-Fahrräder errichten können. An wenigen Standorten in Magdeburg z. B. am Café Treibgut gibt es schon solche Fahrradladestationen/-schließfächer. Als Landeshauptstadt und Stadt, durch die viele Radtourist*innen sowie Naherholungsradler*innen auf den beliebten Radstrecken unterwegs sind, sind zwingend mehr solcher Fahrradladestationen von Nöten.

Die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt durch das MLV hat derzeitig keinen aktuellen Förderaufruf. Es ist fraglich ob die Landeshauptstadt Magdeburg oder ihre Eigenbetriebe bis heute jemals an einem der vier Aufrufe teilgenommen hat.

Die Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI vom 14.12.2020 hat derzeitig keinen aktuellen Förderaufruf.

Für Wohnungsunternehmen gibt es die Möglichkeit mit dem Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen 900€-Zuschuss pro Ladepunkt zu erhalten. Die Wobau kann dafür ein starker Partner sein.

Die Stadt Leipzig gibt nicht nur einen Überblick über bereits vorhandene Ladeinfrastruktur, sondern verfügt auch seit 2018 über ein Ladeinfrastrukturkonzept, welches 2020 fortgeschrieben wurde und eine transparente Kommunikation über den Prozess der Ladeinfrastrukturgenehmigung zur Errichtung von Ladestationen aufzeigt.

Akkumulator-Wechsel- und Ladestationen sind bauliche Einrichtungen, bei denen standardisierte Akkumulatoren z. B. von Lastenfahrrädern, E-Scootern, Pedelecs, E-Rollern oder Arbeitsmaschinen abgegeben werden können und sofort voll beladene Akkumulatoren mitgenommen werden können. U. A. bieten die Firmen Swobbee, Ettrak, IONEX oder Jumpcharge solche Systeme an.

1.1.2017 1.1.2018 1.1.2019 1.1.2020

Quellen:

KBA1  Kraftfahrtbundesamt (KBA): Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach ZulassungsbezirkenFZ1.2 Personenkraftwagen am 1. Januar 2020 nach Zulassungsbezirken, Kraftstoffarten und Emissionsgruppen.

KBA2  Kraftfahrtbundesamt (KBA): Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach ZulassungsbezirkenFZ1.2 Personenkraftwagen am 1. Januar 2021 nach Zulassungsbezirken, Kraftstoffarten und Emissionsgruppen.

LIS-K   Ladeinfrastrukturkonzept am 06.03.2018 von der Landesregierung Sachsen-Anhalt beschlossen.

LEMNET 21.06.2021

LEIPZIG    https://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft/unternehmensservice/ladeinfrastruktur/

MASTERPLAN: "Masterplan 100% Klimaschutz" für die Landeshauptstadt Magdeburg, S. 12, https://www.magdeburg.de/PDF/2017_11_06_MD2050_Masterplankonzept.PDF?ObjSvrID=37&ObjID=29250&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1553846170 (abgerufen am 30.06.2021)

 

 



Madeleine Linke                                Olaf Meister
Fraktionsvorsitzende                          Fraktionsvorsitzender
Fraktion GRÜNE/future!                      Fraktion GRÜNE/future!

Stellungnahme

ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp

Vorläufiges Ergebnis:

Stadtrat 19.07.2021: in die Ausschüsse verwiesen

Wiedervorlage:

Stadtrat 04.11.2021:

Ergebnis:

Stadtrat 04.11.2021: geändert beschlossen

Kategorie

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