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07.07.21 –
Der Stadtrat möge Beschließen:
Der Stadtrat von Magdeburg erkannt an, dass der bedarfsgerechte Ausbau diskriminierungsfreier Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge und E-Fahrräder ein wichtiges Element, von vielen, für eine erfolgreiche klimaneutrale Mobilitätswende in Magdeburg ist. Auch um das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt kurz- bzw. mittelfristig Anträge bei folgenden Förderprogrammen zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (E-Autos und E-Fahrräder), ggf. unter Mitwirkung der städtischen Gesellschaften und der Städtischen Werke Magdeburg GmbH, zu stellen:
- Förderprogramm „Fahrradladestationen“ der Lotto-Toto GmbH sowie Bereitstellung der Eigenmittel (15% der Geldsumme oder unbare Eigenleistungen wie z. B. vorbereitende Maßnahmen wie die Standortsuche und/oder die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen am Standort (Klärung der Eigentums-/Nutzungsverhältnisse des Grundstückes, Wegerechte, Stromversorgung, etwaige behördliche Genehmigung u.a.)).
- Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI vom 14.12.2020, sobald ein neuer Förderaufruf existiert und für Kommunen oder städtische Gesellschaften anwendbar ist.
- Die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt, sobald ein neuer Förderaufruf existiert und für Kommunen oder städtische Gesellschaften anwendbar ist.
- Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
- andere einschlägige Förderprogramme einschließlich ihrer möglichen Eigenmittel oder unbaren Eigenleistungen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 2. Quartal 2022 ein städtisches Ladeinfrastrukturkonzept zu erstellen, welches sich am Ladeinfrastrukturkonzept des Landes bzw. seiner Fortschreibung orientiert und sowohl öffentliche Ladepunkte wie auch teil-öffentliche Ladepunkte (Supermärkte, öffentliche Institutionen wie z. B. Hochschulen, Behörden) sowie auch private Ladepunkte (MVB, Wobau etc.), Akkumulator-Lade- und Wechselstationen und Schnellladepunkte umfasst.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt bei Ladepunkten auf welche die Landeshauptstadt einen Einfluss hat, wie z. B. städtische Ladepunkte sowie Ladepunkte von städtischen Unternehmen und SWM-Ladepunkte, darauf hinzuwirken, dass der Ladestrom möglichst kostengünstig angeboten wird.
Um Überweisung in die Ausschüsse StBV und UwE wird gebeten.
Begründung:
Für eine Mobilitätswende, die das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 aufweist, braucht es den Umweltverbund. Der ÖPNV als Rückgrat der Mobilitätswende ist unverzichtbar. Ebenso der Fuß- und Radverkehr und auch das Carsharing muss seinen Beitrag leisten. Aber um dieses hohe Ziel der Klimaneutralität auch wirklich schnell und konsequent zu erreichen, muss auch die Antriebswende eingeleitet werden. Nicht als 1:1 Substitution der Fahrzeuge mit Verbrennungsfahrzeuge gegen Elektrofahrzeuge, denn so erhalten wir nur klimaneutralen Stau auf unseren Straßen und nach wie vor Blech bzw. Kunststoffkisten an unseren Straßenrändern und Plätzen. Aber die motorisierten Fahrzeuge, die wir in einem zukünftigen Modal Split haben, müssen Elektrofahrzeuge sein.
Im „Masterplan 100% Klimaschutz“ für die Landeshauptstadt Magdeburg wird in einem Maßnahmenkatalog für eine weitere Verbreitung der Elektromobilität ausgesprochen. Dafür braucht es jetzt den ambitionierten Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aller Art- vom Pedelec über das Kleinstfahrzeug, die Arbeitsmaschine bis hin zum E-Auto.
Bis zum Jahr 2020 soll es in Sachsen-Anhalt 1.300 öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge geben. Das sieht das Ladeinfrastrukturkonzept (LIS-K) vor, welches am 06.03.2018 von der Landesregierung beschlossen wurde. Im Interesse der Landes- und Regionalentwicklung, die sich durch den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt (LEP) (GVBl. LSA 2011 S. 160) und dem regionalen Entwicklungsplan der Planungsgemeinschaft Magdeburg bestimmt, soll das LIS-K den landesweiten Aufbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur begleiten und zur Gewährleistung einer Grundversorgung mit öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge beitragen. Dazu benennt es Bedarfsräume sowie Anzahl und Mindestqualität der Ladepunkte. Im LIS-K wurde der Bestand an Elektrofahrzeugen im Jahr 2020 auf 165 prognostiziert. Nach Daten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA1) lag der Bestand am 01.01.20 bei 265 E-Autos sowie 1113 Hybridfahrzeuge wovon 191 Plug-in-Hybride waren. In 2021 betragen diese Zahlen 473 E-Autos sowie 2146 Hybridfahrzeuge wovon 565 Plug-in-Hybride sind.
Zur Bestimmung des Bestandes der öffentlichen Ladepunkte wurde im LIS-K in 2017 das LEMNET genutzt. Am 21.06.21 wurden folgende öffentlich zugängliche Ladepunkte auf dieser Seite auf dem Stadtgebiet der LH Magdeburg identifiziert:
Ldf.-Nr. | Einordnung | Standort | Status | Betreiber | Anz. Ladepkt. |
1 | public | Glindenberger Weg 3 | defekt | SWM | 4 |
2 | sonstige | Parchauer Straße 1h |
| Stork | 3 |
3 | innogy | Am Pfahlberg 7 |
| innogy | 2 |
4 | EnBW | Neuer Sülzeweg 101 |
| EnBW | 2 |
5 | sonstige | Ebendorfer Chaussee 70 |
| IKEA | 10 |
6 | ChargePoint | Am Großen Silberberg 3 |
| ChargePoint | 2 |
7 | sonstige | St.-Josef-Straße 13a |
| Edeka | 4 |
8 | innogy | Thietmarstr. 16 |
| RWE/ADAC | 2 |
9 | SWM | Lübecker Straße 16 |
| SWM | 2 |
10 | CarDealer | Rothenseer Str. 23 |
| New Motion/Autohaus Nordstadt | 1 |
11 | New Motion | Saalestraße 5 |
| New Motion | 1 |
12 | sonstige | Herrenkrug 2 | beschränkt | Helionat eG | 4 |
13 | Hotel | Herrenkrug 3 | beschränkt | Hotel | 4 |
14 | SWM | Breitscheidstraße 2 |
| SWM | 4 |
15 | SWM | Berliner Chaussee 11 |
| SWM | 4 |
16 | sonstige | Joseph-von-Fraunhofer-Str. 1 | beschränkt | Fraunhofer IFF | 5 |
17 | SWM | Gustav-Adolf-Straße 31 |
| SWM | 4 |
18 | SWM | Erzberger Straße 20 |
| SWM | 4 |
19 | EnBW | Albert-Vater-Str. 70 |
| ENBW | 6 |
20 | SWM | Freiligrathstraße 1 |
| SWM | 4 |
21 | CarDealer | Maxim-Gorki-Str. 11 |
| Schubert Motors | 7 |
22 | SWM | Julius-Bremer-Straße 1 |
| SWM | 4 |
23 | sonstige | Schwertfegergasse |
| LH Magdeburg | 2 |
24 | SWM | Ernst-Reuter-Allee |
| SWM | 2 |
25 | New Motion | Otto-von-Guericke-Straße 87 |
| New Motion | 2 |
26 | Hotel | Otto-von-Guericke-Straße 87 |
| Fraunhofer IFF | 1 |
27 | SWM | Am Alten Theater 1 |
| SWM | 2 |
28 | SWM | Breiter Weg 203 |
| SWM | 4 |
29 | sonstige | Leibnizstraße 2 | Parkhaus | MWG | 4 |
30 | SWM | Liebknechtstraße 37 |
| SWM | 4 |
31 | ChargePoint | 29A Fichtestraße |
| ChargePoint | 2 |
32 | CarDealer | Sudenburger Wuhne 4 |
| Schubert Motors | 2 |
33 | SWM | Hegelstraße 4 |
| SWM | 4 |
34 | SWM | Hegelstraße 19 |
| SWM | 4 |
35 | sonstige | Brenneckestraße 44 |
| OBI | 2 |
36 | CarDealer | Werner-von-Siemens-Ring 5 |
| Voets Süd | 2 |
37 | sonstige | Am Fuchsberg 11 |
| HEOS Object | 2 |
38 | SWM | Leipziger Straße 45B |
| SWM | 4 |
39 | LIDL | Salbker Straße 2 |
| LIDL | 3 |
40 | SWM | An der Buckauer Fähre 1 |
| SWM | 4 |
41 | sonstige | Müllerbreite 32 |
| IBL | 3 |
42 | SWM | Bethanienstraße 1 |
| SWM | 4 |
Stand- |
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| Ladepunkte: |
Damit haben wir aktuell ungefähr 139 mehr oder weniger öffentliche Ladepunkte an 42 Standorten.
In 2017 lag der Bestand bei 23 Ladepunkten. Für den 31.12.2020 wurde eine Mindestausstattung von 138 Ladepunkten im LIS-K für Magdeburg festgeschrieben, wobei 23 Schnellladepunkte im Zentrum und 92 Normal-Ladepunkte festgesetzt wurden.
Nun Mitte 2021 verfügt Magdeburg über 139 Normalladepunkte, die nicht alle als 100% öffentlich zugänglich einzuordnen sind. Wie die Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes zeigen, sind die Bestände an Elektrofahrzeugen in 2021 erheblich stärker angewachsen als z. B. für 2020 prognostiziert. Auch die angeregte Diskussion über die Ladestromkosten zeigt, es müssen in der Landeshauptstadt Magdeburg mehr Ladepunkte geschaffen werden. Explizit im Bereich öffentliches und teilöffentliches Laden sowie auch beim Laden beim Arbeitgeber.
Gleichzeitig wächst der Markt und auch der Bestand der Fahrräder, welche elektrisch unterstützt werden, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes und andere E-Lastenräder nehmen zu – auch in Magdeburg.
Die Lotto-Toto GmbH bietet ab dem 01.07.2021 mit dem Förderprogramm „Fahrradladestationen“ die Möglichkeit u. A., dass Kommunen im Land Sachsen-Anhalt eine öffentliche Ladestation für Elektro-Fahrräder errichten können. An wenigen Standorten in Magdeburg z. B. am Café Treibgut gibt es schon solche Fahrradladestationen/-schließfächer. Als Landeshauptstadt und Stadt, durch die viele Radtourist*innen sowie Naherholungsradler*innen auf den beliebten Radstrecken unterwegs sind, sind zwingend mehr solcher Fahrradladestationen von Nöten.
Die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt durch das MLV hat derzeitig keinen aktuellen Förderaufruf. Es ist fraglich ob die Landeshauptstadt Magdeburg oder ihre Eigenbetriebe bis heute jemals an einem der vier Aufrufe teilgenommen hat.
Die Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI vom 14.12.2020 hat derzeitig keinen aktuellen Förderaufruf.
Für Wohnungsunternehmen gibt es die Möglichkeit mit dem Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen 900€-Zuschuss pro Ladepunkt zu erhalten. Die Wobau kann dafür ein starker Partner sein.
Die Stadt Leipzig gibt nicht nur einen Überblick über bereits vorhandene Ladeinfrastruktur, sondern verfügt auch seit 2018 über ein Ladeinfrastrukturkonzept, welches 2020 fortgeschrieben wurde und eine transparente Kommunikation über den Prozess der Ladeinfrastrukturgenehmigung zur Errichtung von Ladestationen aufzeigt.
Akkumulator-Wechsel- und Ladestationen sind bauliche Einrichtungen, bei denen standardisierte Akkumulatoren z. B. von Lastenfahrrädern, E-Scootern, Pedelecs, E-Rollern oder Arbeitsmaschinen abgegeben werden können und sofort voll beladene Akkumulatoren mitgenommen werden können. U. A. bieten die Firmen Swobbee, Ettrak, IONEX oder Jumpcharge solche Systeme an.
1.1.2017 1.1.2018 1.1.2019 1.1.2020
Quellen:
KBA1 Kraftfahrtbundesamt (KBA): Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach ZulassungsbezirkenFZ1.2 Personenkraftwagen am 1. Januar 2020 nach Zulassungsbezirken, Kraftstoffarten und Emissionsgruppen.
KBA2 Kraftfahrtbundesamt (KBA): Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach ZulassungsbezirkenFZ1.2 Personenkraftwagen am 1. Januar 2021 nach Zulassungsbezirken, Kraftstoffarten und Emissionsgruppen.
LIS-K Ladeinfrastrukturkonzept am 06.03.2018 von der Landesregierung Sachsen-Anhalt beschlossen.
LEMNET 21.06.2021
LEIPZIG https://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft/unternehmensservice/ladeinfrastruktur/
MASTERPLAN: "Masterplan 100% Klimaschutz" für die Landeshauptstadt Magdeburg, S. 12, https://www.magdeburg.de/PDF/2017_11_06_MD2050_Masterplankonzept.PDF?ObjSvrID=37&ObjID=29250&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1553846170 (abgerufen am 30.06.2021)
Madeleine Linke Olaf Meister
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
Fraktion GRÜNE/future! Fraktion GRÜNE/future!
ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp
Vorläufiges Ergebnis: | Stadtrat 19.07.2021: in die Ausschüsse verwiesen |
Wiedervorlage: | Stadtrat 04.11.2021: |
Ergebnis: | Stadtrat 04.11.2021: geändert beschlossen |
Kategorie
Angenommen! | Antrag | Energie | Klimaschutz | Stadtentwicklung | Stellungnahme | Umwelt | Verkehr | Verwaltung | Wirtschaft