A0125/11: Mehr Transparenz beim Restaurantbesuch

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum I. Quartal 2012 ein Konzept vorzulegen, wie die Stadt Magdeburg den im Mai 2011 gefassten Beschluss der Verbraucherschutzminister der Bundesländer zur Einführung eines Gastronomie-Kontrollbarometers umsetzen will.

23.09.11 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum I. Quartal 2012 ein Konzept vorzulegen, wie die Stadt Magdeburg den im Mai 2011 gefassten Beschluss der Verbraucherschutzminister der Bundesländer zur Einführung eines Gastronomie-Kontrollbarometers umsetzen will.

Mit einem solchen Kontrollbarometer (oder auch Hygiene-Ampel genannt) können die Restaurantbesucher am Eingang die Sauberkeit des Lokals erkennen bzw. ablesen.

Ab dem 1. Januar 2012 soll das Transparenz-System nach Betriebskategorien gestaffelt bundesweit eingeführt werden.

Um Überweisung des Antrages in die Ausschüsse GeSo und RWB wird gebeten.


Begründung:

In Berlin gibt es den Restaurant-Smiley, der zeigen soll wie sauber bzw. verschmutzt ein Restaurant oder Imbiss ist. Da es dort nur positive Rückmeldungen gab und die Hygienezustände sich verbessert haben, wird die Hygiene-Ampel ab 2012 nun bundesweit eingeführt. Diesen mehrheitlichen Beschluss fassten die Verbraucherschutzminister bereits im Mai 2011. Das geplante Kontrollsystem dient künftig als Barometer zur Anzeige von hygienischer Qualität in Restaurants und Imbissküchen. Dabei wird die bekannte Hygiene-Untersuchung ersetzt durch ein bundesweit einheitliches Verfahren, welches Prüfergebnisse dem Verbraucher endlich öffentlich einsehbar macht.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher auf der einen Seite sowie der Gastronomie-Betrieb auf der anderen stehen sich nicht auf einer Augenhöhe gegenüber. Das soll nun geändert werden und durch ein neues Transparenz-System den virtuellen Blick in die Küche ermöglichen – in Form einer Restaurant-Ampel. Das stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher enorm. Gerade bei der Lebensmittelüberwachung gibt es derzeit noch ein klares Informationsdefizit der Bürgerinnen und Bürger, da derartige Kontrollen bislang nicht öffentlich gemacht wurden. Sie konnten und können bisher nicht erkennen, ob die Betriebe gut oder schlecht arbeiten.

Bei den Kontrollen werden sogenannte Risikopunkte vergeben. Ein sauberer Betrieb bekommt weniger Risikopunkte als ein unsauberer. Je schlechter, desto mehr Punkte, und zwar auf einer Skala von Null bis 80. Diese Skala kann in drei Beurteilungsstufen unterteilt werden, die durch Farben symbolisiert werden: Grün = Null bis 40 Punkte, Gelb = 41 bis 60 Punkte, Rot = 61 bis 80 Punkte. Ein Pfeil zeigt an, wie die Bewertung genau ausgefallen ist. Neben dem Ergebnis der aktuellen Kontrolle sollen auch die Ergebnisse der drei vorhergehenden Kontrollen dargestellt werden. So erhält man nicht nur eine Momentaufnahme, sondern eine repräsentative Gesamtaussage für den jeweiligen Betrieb. Und die Verbraucherinnen und Verbraucher können auf einen Blick erkennen, wie gut in einem Betrieb gearbeitet wird.

Nach dem Entwurf der Länderminister soll das neue System stufenweise bei den Lebensmittelbetrieben eingeführt werden. Zunächst müssen Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Kneipen oder Imbisse das Kontrollbarometer aushängen. Danach sollen dann andere Betriebe wie Fleischereien, Bäckereien und Einzelhandel folgen.

Durch die Restaurant-Ampel wird sich der Druck auf schwarze Schafe der Branche deutlich erhöhen, was für die Kunden von Vorteil ist, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gastronomiebetrieb selbst. Davon profitieren am Ende alle Beteiligten, auch die, die ehrliche und gute Arbeit machen. In Zukunft können sich die Gastronomen mit einer grünen Bewertung selbst schmücken. Das dürfte zusätzliche Kunden anlocken.

Die Unternehmen müssen ihr Kontroll-Ergebnis sichtbar aushängen, zum Beispiel im Verkaufsraum, an der Eingangstüre oder auf der Speisekarte. Wer keinen direkten Publikumsverkehr hat, muss das Ergebnis auf seine Internetseite stellen, wo es leicht zu finden sein muss – und es ist verpflichtend.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Fachausschüsse

Wiedervorlage:

Ergebnis:

 In den Fachausschüssen zurückgezogen

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