A0084/11: Förderung von Kunst am Bau

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verpflichtung einzugehen, im Rahmen des jeweiligen Kostenvoranschlages für ein kommunales Bauvorhaben einen angemessenen Anteil der Baukosten für zeitgenössische Kunst zu berücksichtigen und 1% der veranschlagten Baukosten öffentlicher Bauten...

23.06.11 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verpflichtung einzugehen, im Rahmen des jeweiligen Kostenvoranschlages für ein kommunales Bauvorhaben einen angemessenen Anteil der Baukosten für zeitgenössische Kunst zu berücksichtigen und 1% der veranschlagten Baukosten öffentlicher Bauten für Kunst am Bau zu verwenden. Dies soll sowohl für Neubauten als auch Umbauten und Modernisierungen gelten.

Als Kunst am Bau kann dabei ein mit dem Bauwerk verbundenes Kunstwerk gelten, das Teil der Architektur ist, als auch ein auf das Bauwerk bezogenes Kunstwerk.

Der Oberbürgermeister ist angehalten, bei der Sanierung und/oder Neubauten von Kindergärten, Schulen, städtischen Verwaltungsgebäuden, Kulturbauten, bei neuen Grünanlagen sowie Platzgestaltungen Künstlerinnen und Künstler zu beteiligen. Bei der Ideenfindung sind die (künftigen) Nutzer angemessen einzubeziehen. Auftraggeber ist in der Regel das Baudezernat. Über die mögliche Einbeziehung des neu zu berufenden Gestaltungs- und Denkmalbeirates der Stadt Magdeburg in diesen Prozess ist im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Aufgabenstellung und der Zusammensetzung für diesen Beirat nachzudenken.

Nach Erarbeitung einer Stellungnahme der Verwaltung wird die Beratungdes Antrages im Stadtentwicklungsausschuss und im Kulturausschuss empfohlen.

Begründung:

Mit „Kunst am Bau“ wird eine Verpflichtung insbesondere des Staates als Bauherrn verstanden,  aus seinem baukulturellen Anspruch heraus einen gewissen Anteil - meist um die 1 bis 2% - der Baukosten öffentlicher Bauten für Kunstwerke zu verwenden. Diese Verpflichtung ist beim Bund und den Ländern in entsprechenden Regelungen festgeschrieben. Einige Städte wie beispielsweise München (Programm Quivid), Dresden oder Düsseldorf haben diese Verpflichtung auf kommunaler Ebene übernommen.

Die „Kunst am Bau“-Regelung ist ein wesentlicher Baustein für die weitere Etablierung von Bildender Kunst und die Förderung von Bildenden Künstlern und damit unbedingt im Zusammenhang mit der Bewerbung Magdeburgs als Kulturhauptstadt zu sehen.

Kunst am Bau kann entscheidend zu Qualität und Aussage von Bauwerken beitragen. Kunst am Bau und Architektur sind allgemein zugänglich und dauerhaft im Stadtbild präsent, sie sind Ausdruck des kulturellen Selbstverständnisses einer Stadt und damit deren Visitenkarten. Die Stärkung von Kunst am Bau sollte Magdeburg als Stadt, die sich um den Titel „Kulturhauptstadt“ bewerben will, daher ein wichtiges Anliegen sein.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Fachausschüsse

Wiedervorlage:

Ergebnis:

geändert angenommen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Bauen | Kultur