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22.03.24 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Installation von Grünen Pfeilen für den Radverkehr (Verkehrszeichen 721) im Stadtgebiet zu prüfen.
Dabei ist auch die Sicherheit des Fußverkehrs zu berücksichtigen und nur solche Kreuzungen in Betracht zu ziehen, die übersichtlich sind und bei denen für Radfahrende eine Fahrt ohne Wartezeit ermöglicht werden kann.
Folgende Kreuzungen sollen dabei mit in Betracht gezogen werden (Auswahl):
Begründung:
Seit 2020 gibt es – analog zum grünen Pfeil auf schwarzem Grund – ein weißes Schild mit grünem Pfeil und dem Zusatz „nur“ mit abgebildetem Fahrrad. Wie beim Autoverkehr gilt auch hier: Rechtsabbiegen ist erlaubt, wenn die Ampel auf Rot ist. Wie bei den Autofahrenden müssen aber auch sie zuerst anhalten und sichergehen, dass die Kreuzung frei ist.
In Magdeburg gibt es an der Kreuzung Schönebecker Straße/Warschauer Straße einen Grünen Pfeil für den Radverkehr. Ansonsten sind vier Jahren nach Einführung des Verkehrszeichens noch nicht allzu viele davon zu sichten.
Der Grüne Pfeil fördert den Radverkehr, weil er Wartezeiten an Ampelanlagen vermeidet, an denen Radfahrende ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer*innen einfach abbiegen können. Gleichzeitig kann es dazu führen, dass die Akzeptanz von notwendigen Lichtsignalanlagen insgesamt erhöht wird.
Kathrin Natho Olaf Meister
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
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