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12.04.07 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat beauftragt die Vertreter in der jeweiligen Gesellschafterversammlung der Unternehmen mit städtischer Beteiligung die Geschäftsführung anzuweisen, zukünftig den kompletten IT-Leistungskatalog der von ihnen geführten Firma öffentlich auszuschreiben und die städtische IT-Gesellschaft KID Magdeburg GmbH in die zum Gebot aufgeforderten Anbieter einzubeziehen.
Gleichzeitig sind die Geschäftsführungen anzuweisen, ihren durch die Firma selbst oder durch Dritte zu erbringenden Aufwand im IT-Bereich kostenseitig eindeutig darzustellen.
Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der KID werden beauftragt, die Geschäftsführung der KID GmbH über die Beschlussfassung zu informieren.
Begründung:
Bislang ist keine der städtischen Gesellschaften in einem Dienstleistungsvertragsverhältnis mit der ebenfalls städtischen Gesellschaft KID, obwohl diese ansonsten 100%iger Dienstleistender im Bereich der IT-Dienstleistungen der gesamten Stadtverwaltung ist.
Immer wieder kommen insbesondere auch aus der Stadtverwaltung Bemerkungen in die Gespräche, dass die KID nicht marktgerecht sei und am Markt viel günstigere Preise zu erzielen seien. Gleichzeitig sind ähnliche Argumentationen aus den Unternehmen in genau entgegengesetzter Richtung zu hören.
Vorstöße in eine Richtung, die Annahmen zu widerlegen oder stichhaltig zu begründen scheitern regelmäßig an dem Begriff, dies lasse das Vergaberecht nicht zu.
Wir stehen als Stadt und Eigentümer der städtischen Firmen unter dem Damoklesschwert eines ungesetzlichen Haushaltes. Möglicherweise ließe sich die Situation mit dieser Untersuchung ja ein wenig lindern.
Vorläufige Ergebnisse:
Wiedervorlage:
Ergebnis:
ohne Beratung in den Fachausschüssen mehrheitlich abgelehnt
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