Menü
07.12.10 –
Auch das Landgericht sieht keinen vernünftigen Grund für die 2008 erfolgte Tötung von drei nichtreinerbigen Tigerbabys im Zoo Magdeburg und hat damit auch die Berufung des Magdeburger Zoodirektors Kai Perret zurückgewiesen.
Die Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt das Urteil des Landgerichts Magdeburg zu den umstrittenen Tötungen gesunder Tiger-Babys im Jahr 2008. "Nun gibt es endgültig juristische Klarheit in diesem Fall", so Stadtrat Sören Herbst, tierschutzpolitischer Sprecher der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Das Landgericht Magdeburg hat damit eine weitere Stufe auf dem Weg zu einem Grundsatzurteil und zu mehr Rechtssicherheit für Deutschlands Zoos genommen. Nicht nur Zoodirektor Perret und seine Mitstreiter, sondern die gesamte Fachwelt hat mit diesem weiteren Urteil aufgezeigt bekommen, dass wirtschaftliche Interessen nicht über den Interessen des Tierschutzes stehen dürfen", ist Herbst sicher.
Der grüne Stadtrat begrüßte es, dass nun erneut dokumentiert wurde, dass die Zooleitung und die sogenannte Ethikkommission mit ihrer Einschätzung falsch gelegen haben, die Tötung gesunder Tiere sei, wenn auch nur in Ausnahmefällen, vom Tierschutzgesetz gedeckt.
In diesem Zusammenhang ist aber auch die Frage nach der Zusammensetzung der offenbar fehlbesetzen sogenannten Ethikkommission zu hinterfragen und neu zu bewerten.
Herbst stellt fest, dass von dem Urteil aus Magdeburg ein wichtiges Signal für ähnlich geartete Fälle in ganz Deutschland ausgeht. Mit Spannung darf jetzt das abschließende Urteil des Oberlandesgerichts als dritte Instanz erwartet werden, welches in dieser Sache das letzte Wort sprechen wird.
"Die daraus resultierende Rechtssicherheit in dieser Sache wird ein Meilenstein sein auf dem Weg zur Umsetzung des Tierschutzes in Deutschland."
Kategorie