PM 29: Beschäftigung von Studenten als Straßenbahnfahrer/innen bei der MVB

Ist es aus Sicht Ihrer Fraktion korrekt und / oder notwendig Studenten als kostengünstige Alternative zu Festangestellten der MVB die Verantwortung und Führung von öffentlichen Verkehrsmitteln zu übertragen? Werden zukünftig Straßenbahnen und Busse nur noch von "angelernten" Billigangestellten gesteuert?

18.08.09 –

Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur aktuellen Stellenausschreibung der MVB

Frage:
Ist es aus Sicht Ihrer Fraktion korrekt und / oder notwendig Studenten als kostengünstige Alternative zu Festangestellten der MVB die Verantwortung und Führung von öffentlichen Verkehrsmitteln zu übertragen? Werden zukünftig Straßenbahnen und Busse nur noch von "angelernten" Billigangestellten gesteuert?

Antwort:
Es entspricht nicht den Tatsachen, dass die MVB als "kostengünstige Alternative zu Festangestellten" Studenten bzw. studentischen Hilfskräften die Führung von öffentlichen Verkehrsmitteln überträgt.

Vielmehr ist es gängige Praxis (übrigens in allen Verkehrsunternehmen in Deutschland), dass Aushilfs-Fahrerinnnen und Aushilfs-Fahrer beschäftigt werden. So auch bei der MVB !

Diese werden in einer 7 Wochen dauernden Ausbildung von der MVB selber ausgebildet und je nach Bedarf u.a. bei Veranstaltungsverkehren und/oder Schienenersatzverkehr eingesetzt. Diese ersetzen aber keinesfalls die fest angestellten Fahrerinnen und Fahrer, sondern werden zusätzlich eingestellt bzw. die bereits ausgebildeten eingesetzt. Hier erfolgt auch nicht auf leisen Sohlen, quasi schleichend, ein Abbau von Festangestellten.
Diese sind, entsprechend gesetzlicher Vorgaben, nach dem zu befahrenden Kilometernetz in einer Stadt einzustellen und können nicht ohne weiteres reduziert werden.

Die Festangestellten werden im Rahmen der Dienstplanung auf Linien eingesetzt und können daher nicht noch zusätzlich zu ihren regulären Dienstzeiten bei Sonderbedarfen eingesetzt werden. Daher sind diese studentischen Hilfskräfte notwendige Ergänzung einer sonst konstanten Personaldecke.

Es handelt sich dabei auch nicht um "Billigkräfte", sondern diese werden nach Tarifvertrag bezahlt, eine Bezahlung, die auch die fest angestellten Kräfte erhalten. Bezahlung und Einsatz der studentischen Hilfskräfte sind ebenfalls mit dem Betriebsrat abgestimmt.

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