PM 22: Artenschutz contra Tierschutz?

"Die Tötung des Tigernachwuchses durch den Magdeburger Zoo und in Erwägung gezogene Tötung des Katervaters offenbart doch erhebliche Schwächen der aktuellen Gesetzeslage", so Stadtrat Sören Herbst, Stellvertretender Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und deren umweltpolitischer Sprecher.

"Die Tötung des Tigernachwuchses durch den Magdeburger Zoo und in Erwägung gezogene Tötung des Katervaters offenbart doch erhebliche Schwächen der aktuellen Gesetzeslage", so Stadtrat Sören Herbst, Stellvertretender Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und deren umweltpolitischer Sprecher.

Als gesetzliche Grundlage für die Notwendigkeit der Entscheidung zur Tötung wird Artikel 3 der Richtlinie des Rates der Europäischen Union vom 29.03.1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos angeführt.

"Dieser Artikel impliziert allerdings keine Tötung als Mittel, um die Erhaltung der bedrohten Tierarten und der biologischen Vielfalt sicher zu stellen.

Der gewünschte Artenerhalt und das Nichterreichen von Zuchtzielen rechtfertigen es in keiner Weise, dass nicht "reinrassige" Tiere einfach aus der Welt geschafft werden", ist Herbst sicher.

"Dies geht weder mit dem Tierschutzgesetz, noch mit einem guten Gewissen konform. Der Zoo hat in besonderem Maße auf das Wohl der ihm anvertrauten Tiere zu achten, auch wenn seine vorrangige Aufgabe in der Bestandserneuerung und der Arterhaltung besteht.

Die Fraktion hat sich deshalb an die Abgeordnete für Sachsen-Anhalt im Bundestag, Undine Kurth (MdB), gewandt, um eine Anfrage an die Bundesregierung zu initiieren, die eine diesbezügliche Auslegung der aktuellen Gesetze nachfragt. Denn immerhin ist diese EU-Richtlinie auch die Basis für das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Der Magdeburger Zoo besitzt die erforderliche Erlaubnis zum Betreiben eines Zoos im Sinne dieses Naturschutzgesetzes. Dabei kommt ihm auch eine Vorbildwirkung zu, was sich in der Haltung der Tiere als auch in der medizinischen Vorbeugung dokumentiert.

"Fraglich ist auch, so Herbst, ob mit den vom Zoo abgelehnten Optionen "Abgabe an einen Zirkus" bzw. "Abgabe an dubiose Händler" alle in Frage kommenden Möglichkeiten geprüft wurden, die ein Weiterleben der Jungtiere ermöglicht hätten".

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Presse | Tierschutz