PM 29: Die MVB müssen Worten endlich Taten folgen lassen!

29.11.07 – von Sören Herbst –

"Der neueste rassistische Übergriff auf ein schwarzafrikanisches Paar ist umso schlimmer, weil es Anzeichen für das Versagen des MVB-Personals gibt", so Sören Herbst, Stellvertretender Vorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

"Sollte es sich als zutreffend herausstellen, dass MVB-Mitarbeiter sich geweigert haben, die Polizei zu informieren, müssen daraus personelle Konsequenzen gezogen werden. Wir fordern die MVB auf, den Fall mit der Polizei lückenlos auszuwerten und daraus Schlüsse zu ziehen, die über schöne Worte hinausgehen!"

"Fakt ist, dass in Magdeburg ein persönliches Risiko eingeht, wer abends oder nachts als Dunkelhäutiger, alternativ oder links aussehender Mensch die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt. Rassistische Übergriffe in den Bahnen oder an den Haltestellen gibt es wöchentlich. Nur bekommt in den seltensten Fällen jemand etwas davon mit- weil viele wegsehen und niemand eingreift", ist Herbst überzeugt.

"Nur dem engagierten Einsatz der Zeugin ist es in diesem Fall zu verdanken, dass in diesem Fall eine größere Öffentlichkeit informiert wurde. Dafür gilt ihr unser Dank!

Bereits im September 2006 hat die Grüne Stadtratsfraktion das Problem "ÖPNV als Schwerpunkt rechter Gewalt" im Stadtrat thematisiert. Ein entsprechender Antrag, Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für die Fahrgäste einzuführen, wurde von der Verwaltung abgebügelt. ÖPNV sei schlicht kein Schwerpunkt rechter Gewalt, hieß es.

"Dass das nicht stimmt, weiß jeder, der selber regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel nutzt und Polizeiberichte liest", so der Rechtspolitiker.

"Wir fordern die MVB auf, ihre Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass unterlassene Hilfeleistung auch in einer städtischen GmbH einen Straftatbestand darstellt. Bei Übergriffen ist umgehend und unaufgefordert die Polizei zu informieren! Außerdem haben die Fahrer von sich aus jeden Übergriff anzuzeigen, der ihnen während der Fahrt zur Kenntnis gelangt ist. Es darf bezweifelt werden, dass dies im Moment gängige Praxis ist.

Bei Verdacht auf einen Übergriff sind die Videoaufnahmen auszuwerten. Außerdem müssen technische Möglichkeiten umgesetzt werden, die Speicherdauer der Videoaufnahmen auf ein Woche zu erhöhen. Häufig melden sich Zeugen erst mehrere Tage nach einer beobachteten Tat."

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