PM 22: Benachteiligung von Sekundarschülern beseitigen

05.09.07 –

"Für einige Eltern und Schülerinnen der Sekundarschule in freier Trägerschaft „Oskar Kämmer" in der Liebknechtstraße hat es zum jetzigen Schuljahresbeginn sicherlich ein böses Erwachen gegeben", so Stadtrat Thorsten Giefers, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

"Denn für diese Schüler gilt nicht, was gemäß der Satzung über die Schülerbeförderung der Stadt Magdeburg für Sekundarschüler kommunaler Schulen gilt: der Anspruch auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg, wenn dieser eine, in der Satzung festgelegte, Mindestentfernung überschreitet.

Rechtlicher Grund für diese Verfahrensweise ist § 4 „Beförderungs- und Erstattungspflicht Abs. 1 der Schülerbeförderungssatzung, der besagt: „Der Träger der Schülerbeförderung hat die in seinem Gebiet wohnenden Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur nächstgelegenen Schule des von ihnen gewählten Bildungsganges zu befördern oder die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Nächstgelegene Schule ist die Schule des festgelegten Schulbezirkes gemäß § 41 SchulG LSA, mit Ausnahme der Grundschulen in freier Trägerschaft in der LH Magdeburg."

Da es sich bei der neuen „Oskar-Kämmer-Schule" um eine Sekundarschule und nicht um eine Grundschule in freier Trägerschaft handelt, müssen die Eltern die Kosten der Beförderung für ihre Kinder, der außerhalb des Einzugsbereichs liegenden Schule, selber tragen.

Dazu Thorsten Giefers: "Dies ist umso widersinniger, da es für die Kämmer-Sekundarschule gar keinen eigenständigen Schuleinzugsbezirk im städtischen Schulentwicklungsplan gibt und geben kann, da es sich schließlich um eine freie Träger-Schule handelt.

Der Stadtrat soll nur auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließen, den Oberbürgermeister mit der Prüfung zu beauftragen, wie die Benachteiligung von Schülern an Sekundarschulen in freier Trägerschaft im Gegensatz zu Grundschulen und Gymnasien im Hinblick auf die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung aufgehoben werden kann.

Giefers: "Ziel dieses Antrages ist es, die Benachteiligung von Schülern und Eltern im Sekundarschulbereich gegenüber denen im Grundschul- oder Gymnasialbereich, aufzuheben. Der Ausschuss Bildung, Schule und Sport des Stadtrates hat dem Antrag der Bündnisgrünen bereits vor der Sommerpause seine Zustimmung gegeben.

Nun bleibt zu hoffen, dass auch der gesamte Stadtrat diesem vernünftigen und nachvollziehbaren Ansinnen seine Zustimmung geben wird, damit die Umsetzung des Beschlusses noch in diesem Halbjahr erfolgen kann", so der grüne Bildungspolitiker.

Kategorie

Presse