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PM 07: Naturschutz ist Schutz unser aller Lebensgrundlagen

„Es ist schon erschreckend, wie verbiestert der Oberbürgermeister in Sachen Naturschutz ist“, muss Wolfgang Wähnelt, Vorsitzender der bündnisgrünen Fraktion im Magdeburger Rathaus angesichts dessen erneuter Attacke gegen das FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ feststellen. Herr Dr. Trümper möchte das Hochwasser offensichtlich instrumentalisieren, um das von ihm ungeliebte FFH-Gebiet loszuwerden. Dabei vergisst er, dass... 

01.07.13 –

„Es ist schon erschreckend, wie verbiestert der Oberbürgermeister in Sachen Naturschutz ist“, muss Wolfgang Wähnelt, Vorsitzender der bündnisgrünen Fraktion im Magdeburger Rathaus angesichts dessen erneuter Attacke gegen das FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ feststellen.

Herr Dr. Trümper möchte das Hochwasser offensichtlich instrumentalisieren, um das von ihm ungeliebte FFH-Gebiet loszuwerden. Dabei vergisst er, dass Naturschutz weder Selbstzweck noch Lobbyarbeit für ein paar Libellen ist, sondern der Erhaltung unser aller Lebensgrundlagen dient.

Angesichts von Pegelständen der Elbe, die so wohl niemand erwartet hatte, sind Konzepte gegen Hochwasser und seine Folgen grundlegend zu überdenken. Ein einfaches Erhöhen und Verstärken von Deichen ist da nicht ausreichend. „Wenn die Natur dem Beton im Wege steht, dann muss sie eben weichen“ ist wohl nicht der richtige Ansatz für einen zukunftsfähigen Umgang mit unseren Flüssen. Wenn es im Einzelfall Konflikte zwischen Natur- und Hochwasserschutz gibt, muss man diese klug analysieren und für beide Seiten vernünftig lösen. Natur- und Hochwasserschutz müssen Hand in hand gehen. Schutzgebiete einfach aufgeben zu wollen, ist inhaltlich völlig falsch und vom Verfahren her nicht so ohne weiteres möglich. Trümpers Attacken gegen den Naturschutz sind glücklicherweise enge Grenzen gesetzt.

Dass den besagten Gebieten der FFH-Status aberkannt werden könnte, hält Wähnelt für unwahrscheinlich, denn 1992 haben sich die damaligen Staaten der EU verpflichtet, schützenswerte Flächen auszuweisen. Dies sei in einem mehrstufigen Verfahren bis 2004 unter Einbeziehung der Umweltbehörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene geschehen. Das haben sich also nicht die Grünen oder Naturschutzverbände ausgedacht, sondern es wurden lediglich die EU-Rahmenrichtlinien umgesetzt, so Wähnelt.

Berührt ein Planungsvorhaben, wie z.B. der Neubau einer Brücke ein derartiges Gebiet, ist die Zulässigkeit des Vorhabens zwingend an den Anforderungen der FFH-Richtlinie zu messen. Den einzelnen Bundesländern ist es verwehrt, aus einem gemeinschaftswidrigen Verhalten Vorteile zu Lasten des gemeinschaftsrechtlichen Naturschutzes zu ziehen. Das bedeutet ein Verbot, die Ziele der FFH-Richtlinie zu unterlaufen und vollendete Tatsachen zu schaffen, die geeignet sind, die Erfüllung der vertraglichen Pflichten gemäß FFH-Richtlinie unmöglich zu machen. Das heißt, es muss auch zu Fragen des Hochwasserschutzes ein gemeinsames Vorgehen innerhalb der EU geben und keine Alleingänge einzelner Bundesländer oder Städte.

Wähnelt: "Es gibt genügend Möglichkeiten und Regelungen in der FFH-Richtlinie, um die Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz in einem FFH-Schutzgebiet zu verwirklichen. Nachdem der Oberbürgermeister ohne Not die Linden am Magdeburger Domplatz abholzen will, zeigt sich hier erneut das gespaltene Verhältnis des Herrn Trümper zu Natur und Umweltschutz.“

Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90 / Die Grünen im Magdeburger Stadtrat

 

 

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Naturschutz | Presse | Umwelt