Stadtratsfraktion

GRÜNE/future! MD

Jürgen Canehl zum Bebauungsplan „Rotehorn, südlich der Kanonenbahn“

14.05.20 – von Jürgen Canehl –

Redebeitrag zur Stadtratssitzung am 14.05.2020 von Stadtrat Jürgen Canehl
Einleitung Satzungsverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rotehorn, südlich der Kanonenbahn“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Stadtratskolleginnen und -kollegen,

nach intensiver Diskussion in unserer Fraktion möchte ich das Statement der Fraktion GRÜNE/future! vortragen und unsere Ablehnung begründen.

Ich erinnere mich daran, dass es 2018 im Stadtrat eine ablehnende Beschlussvorlage gab. Wir Grünen hatten das unterstützt. Die CDU hatte damals einen Änderungsantrag Pro Bebauung eingebracht. Letztendlich hat der OB die eigene Vorlage dann zurückgezogen.

Woher kommt jetzt dieser Sinneswandel, da die Hochwasserproblematik unverändert besteht? Auch bei einer jetzt vom Investor vorgeschlagenen Höherlegung des Geländes um ca. 60 cm muss bei einem Hochwasserereignis trotzdem evakuiert oder mindestens eine Notversorgung der dort lebenden Bewohner (geplant: überwiegend ältere Bürger*innen und Senior*innen) gewährleistet werden. Die Straße ‚Am Winterhafen‘ und der ‚Schwarze Weg‘ waren 2002 und 2013 und auch schon zuvor bei Hochwassern überflutet.

Trotzdem soll jetzt im Stadtpark großflächig gebaut werden. Dazu müsste der Flächennutzungsplan von Grünfläche, Zweckbestimmung Parkfläche auf Wohnen geändert werden. Neuerdings wird es als Sondergebiet vorgeschlagen.

Nachdem nun mit dem Kleinen Stadtmarsch die Bebauung von Grünflächen fortschreitet, drohen südlich der Kanonenbahn weitere Eingriffe.

Wir wenden uns gegen diese Salami-Taktik und sprechen uns gegen die Bebauung nicht versiegelter baumbestandener Flächen aus.

Das Stadtplanungsamt müsste u.E., nicht nur wie kürzlich beantragt, ein Verkehrskonzept (ÖPNV, Radverkehr, MIV) für die Rotehorninsel, sondern für diesen Bereich auch eine Art Rahmenplan erarbeiten und uns Stadträten dazu ggf. sogar Varianten vorlegen. Erst dann könnte man ggf. Flächen zur Bebauung frei geben. Dabei muss die gesamte notwendige Infrastruktur beachtet werden und die finanzielle Machbarkeit.

Hier ein Volksstimme-Artikel vom 12.03.2020. Die Überschrift vermittelt den Eindruck, als wäre eigentlich alles klar. Vorgetragen wird von Investorenseite die vor Jahren erteilte Bau v o r a n f r a g e. Nach meiner Kenntnis nur kleinteilig, um das ruinenhafte ehemalige Klubhaus der Eisen¬bahner zum Kindergarten zu machen. Jetzt geht es um eine viel weitergehende Bebauung. Diese wird mit den sozialen Nutzungen begründet. Ob wir dort eine öffentlich unterstützte Kindertagesstätte haben wollen mit dem anzunehmenden Hol- und Bringe-Service der Eltern, bezweifeln wir. Auch uns gegenüber wird das Wohnprojekt somit als „Generationsübergreifende Sozialimmobilie“ vermarktet.

Nun zur Erschließung:

Guckt man sich die aktuelle Drucksache an, so hängt dort ein Plan an, der sich gar nicht so umsetzen lässt. Der Investor will bekanntlich das gesamte Gelände aus Hochwasserschutzgründen aufschütten. Das hat zwar das Landesamt für Hochwasserschutz genehmigt, macht aber die Erschließung von Süden vom sog. ‚Schwarzen Weg‘ noch schwieriger. Der Niveauunterschied von der Straße wird dann etwa 2,5 bis 3,0 Meter betragen. Das lässt sich nicht so bewältigen, wie es in der Anlage zur Drucksache gezeichnet ist.

In der neuen nur als Papier im Ausschuss Umwelt und Energie und dem Stadtentwicklungsausschuss am 07.05.2020 übergebenen Unterlage ist die Zufahrt offenbar über das private dem ehemaligen Eigentümer (Qart AG) gehörende Gelände C geführt. Damit ist die öffentliche Erschließung des Baugebietes nicht gesichert.

Interessant auch, dass in Anlage 3 der Drucksache noch von einer maximal 2-geschossigen Bebauung gesprochen wird. In dem neuen Plan, der nur wenigen Stadträt*innen vorliegt, gibt es jetzt zwei Obergeschosse, also drei Etagen.

Die Gefahr besteht, dass angesichts der vorgesehenen Nutzungen (großer Kindergarten, Restaurant und Café mit 126 Sitzplätzen, diverse Therapie- und Arztpraxen und den rund 30 Wohnungen) rechts und links der Wiese am Schwarzen Weg geparkt werden würde. Mit 21 Stellplätzen auf dem Gelände ist es leider nicht getan.

Ohnehin ist doch nicht einzusehen, dass die öffentliche Hand, die Stadt die kostenintensive Erschließung, die heute so für diese Nutzungen nicht gesichert ist, auf ihre Kosten erbringen soll.

Das gilt auch für die Reaktivierung der alten Kanonenbahntrasse, so wie im Änderungsantrag vorgesehen nach Osten zur Straße Am Winterhafen und nach Westen zur Stadtparkstraße. Die Rettungszufahrt in beide Richtungen soll nur geprüft werden und ist nicht verpflichtend für die Umsetzung des B-Plans.

Ein weiteres ganz wichtiges Argument. Die künftigen Bewohner*innen bräuchten stärker als andere Bevölkerungsgruppen eine attraktive ÖPNV-Anbindung. Der gültige Nahverkehrsplan (MVB-Zielnetz 2020+) sieht für die ganze Rotehorninsel lediglich die Buslinie 59 vor, die diesen Bereich gar nicht erschließt.

In Anbetracht von Klimawandel und Mobilitätswende dürfen unseres Erachtens neue Wohngebiete grundsätzlich nicht genehmigt werden, wenn nicht zuvor auch die zukünftige ÖPNV-Anbindung eindeutig geklärt ist.

Nach unserer Auffassung sind die Bauabsichten aber vor allem auch ökologisch nicht hinnehmbar. Das zur Bebauung vorgesehene Gelände wurde von dem Prokuristen des Investors Herr Dörries als Wildwuchs bezeichnet. Na klar, nach der extremen Bombardierung im 2. Weltkrieg haben sich in den letzten 75 Jahren ohne große Planung viele Bäume selbst angesiedelt. Damit ist aber ein Biotop entstanden, das wichtig ist, für das Stadtklima, den Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Es liegt unmittelbar neben dem geschützten Biotop „Taube Elbe“.

Wollen wir wirklich, dass eine Vielzahl rund 20 m hohen Bäume gefällt werden und durch rund 30 kleine Bäume mit Stammumfang von weniger als 20 cm ersetzt werden? Fazit: Wir stimmen der Drucksache nicht zu, weil

  1. die Erschließung generell nicht (Zufahrt über private Flächen) und insbesondere im Hochwasserkatastrophenfall nicht gesichert ist,
  2. nicht ansatzweise ein ÖPNV-Angebot bereitgestellt werden kann.
  3. mindestens für den Bereich zwischen der Kanonenbahntrasse und dem ‚Schwarzen Weg‘ eine Art Rahmenplan, eine ökologische Bestandsuntersuchung und ein Verkehrskonzept erarbeitet werden müsste. 
  4. das betroffene Waldgebiet – im Flächennutzungsplan als Parkfläche verzeichnet - einen hohen ökologischen Wert für das Klima, für Fauna und Flora hat,
  5. zunächst abgewartet werden sollte, ob der „Kleine Stadtmarsch“ sich überhaupt bebauen lässt. Warum sollte der zweite Schritt vor einem Ersten gemacht werden?

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

Jürgen Canehl
Stadtrat

Die Drucksache wurde am 14.05.2020 vom Stadtrat in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Es stimmten 24 Stadträte für die Drucksache, 26 stimmten dagegen. Unsere Fraktion stimmte bei vier Enthaltungen mehrheitlich gegen die Drucksache.

Kategorie

Klimaschutz | Naturschutz | Reden | Stadtentwicklung