Stadtratsfraktion

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F0234/16: Papierkörbe auf dem Domplatz

Im April 2014 wurde die Neugestaltung des Domplatzes abgeschlossen. Bei der Neugestaltung der Anlage orientierte man sich am barocken Erscheinungsbild des Platzes, so wie es bei der Gestaltung im 18. Jahrhundert umgesetzt wurde. Selbst um die Aufstellung von Papierkörben hatten sich die Planer im Vorfeld der Umgestaltung ausführliche Gedanken gemacht, wie folgendes Zitat... 

07.12.16 – von Olaf Meister –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im April 2014 wurde die Neugestaltung des Domplatzes abgeschlossen. Bei der Neugestaltung der Anlage orientierte man sich am barocken Erscheinungsbild des Platzes, so wie es bei der Gestaltung im 18. Jahrhundert umgesetzt wurde.

Selbst um die Aufstellung von Papierkörben hatten sich die Planer im Vorfeld der Umgestaltung ausführliche Gedanken gemacht, wie folgendes Zitat aus „Der Domplatz in Magdeburg – Untersuchung von modularen Lösungsansätzen zur Würdigen Umgestaltung“ (März 2011, S. 51) deutlich macht:

„Jeweils an den Bankstandorten ist es wünschenswert, auch einen Papierkorb aufzustellen. Vom Freiraumplaner werden über die schon bekannten Bank- und Papierkorbmodelle zwei mögliche Gestaltungsideen vorgestellt, die in Abhängigkeit der städtischen Haushaltsmittel zum Einsatz kommen könnten.“

Im Zusammenhang mit den neu aufgestellten Papierkörben (siehe Anhang) frage ich deshalb:

  1. Inwiefern fügen sich die neu aufgestellten Papierkörbe auf dem Domplatz in die Bemühungen zur Herstellung des barocken Zustandes des Platzes ein?
  2. Welche gestalterischen und anderen Erwägungen führten zur Auswahl der aufgestellten Papierkörbe?
  3. Ist das gewählte Modell eines, welches von den Planern vorgeschlagen wurde und in welchem Zusammenhang steht diese Auswahl mit den städtischen Haushaltsmitteln?

Papierkorb auf dem Domplatz  Papierkorb auf dem Domplatz

 

Um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung wird gebeten.

 

Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender   

 

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0016/17

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