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F0223/18: Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums 2019 bis 2022

Das Bundesumweltministerium hat im Oktober die Kommunalrichtlinie – Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld für den Förderzeitpunkt 2019 bis 2022 veröffentlicht...

01.11.18 – von Jürgen Canehl –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Bundesumweltministerium hat im Oktober die Kommunalrichtlinie – Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld für den Förderzeitpunkt 2019 bis 2022 veröffentlicht.

http://www.klimaschutz.de/sites/default/files/Kommunalrichtlinie%202019_fin.pdf

Als neuen Förderschwerpunkt werden u.a. Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs aufgeführt.

Dazu frage ich Sie:

1. Gedenkt die Landeshauptstadt Magdeburg von den neuen Fördermöglichkeiten ab 01. Januar 2019 Gebrauch zu machen?
2. Wenn ja, wurden schon Anträge gestellt und für welche Maßnahmen?
3. Wenn nein, wann wird die Stadt für welche Maßnahmen Anträge stellen?
4. Wie werden neben der Verwaltung die Ausschüsse des Stadtrates, die AG Radverkehr, der ADFC oder andere Interessierte bei der Antragstellung einbezogen?

Um eine kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung wird gebeten.

Jürgen Canehl
Stadtrat

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0312/18

Kategorie

Anfragen | Klimaschutz | Stellungnahme | Verkehr