Stadtratsfraktion

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F0208/15: Zuwegung Kleingartensparte Am Waldsee I

Durch den Verkauf eines Grundstücks im ostelbischen Stadtteil Friedensweiler durch die BIMA, wurde die Kleingartensparte „Am Waldsee I e.V.“ durch die darauf neu errichtete Einzäunung vom Verkehrswegenetz (Karpfenweg/Ecke Am Friedensweiler) abgeschnitten. Der Zufahrtsweg wurde durch die 28 Kleingärtner*Innen seit je her genutzt. Auch eine Zufahrt durch die angrenzende Kleingartensparte „ Am Waldsee e.V.“ ist seit kurzer Zeit nicht mehr... 

04.12.15 – von Timo Gedlich –

Timo GedlichSehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

durch den Verkauf eines Grundstücks im ostelbischen Stadtteil Friedensweiler durch die BIMA, wurde die Kleingartensparte „Am Waldsee I e.V.“ durch die darauf neu errichtete Einzäunung vom Verkehrswegenetz (Karpfenweg/Ecke Am Friedensweiler) abgeschnitten. Der Zufahrtsweg wurde durch die 28 Kleingärtner*Innen seit je her genutzt.

Auch eine Zufahrt durch die angrenzende Kleingartensparte „ Am Waldsee e.V.“ ist seit kurzer Zeit nicht mehr möglich. Durch die Baumaßnahmen auf dem erwähnten Grundstück wurde auch die Abwasserleitung der Kleingartensparte gekappt, sodass derzeit eine ordnungsgemäße Entsorgung weder durch einen Tankwagen, noch durch Anschluss an das städtische Netz gewährleistet werden kann. Auch im Falle eines Brandes auf der Anlage wäre diese durch die Feuerwehr kaum zu erreichen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich Sie:

  • Welche Möglichkeiten wurden/werden geprüft, um eine Zufahrt wie beispielsweise über das neue Schöpfwerk zu ermöglichen?
  • Besteht die Möglichkeit, dass sich die Stadt im Sinne des Allgemeinwohls als Mediator zwischen dem neuen Grundstückseigentümer und den Mitgliedern der KGA Waldsee I betätigt?

 

Ich bitte um eine kurze mündliche und eine ausführliche schriftliche Antwort.

 

Timo Gedlich
Stadtrat

 

Antwort des Bürgermeisters Herr Zimmermann:
Der Bürgermeister Herr Zimmermann erklärt, dass die Grundstücksverhältnisse an dieser Stelle kompliziert sind. Er führt aus, dass der Landesverband der Kleingärtner dort ebenso wie die Stadt involviert ist, um eine Lösung zu finden. Er stellt abschließend klar, dass die Kleingartensparte Eigentum des Bundes ist.

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0016/16

 

 

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