Stadtratsfraktion

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F0187/18: Suchtberatung in Magdeburg

Der Stadtrat hat mit Beschlussfassung zur Drucksache DS0542/17 in seiner Sitzung am 05.04.2018 der Fortschreibung des Suchthilfekonzepts der Stadt Magdeburg bis zum Jahr 2021 zugestimmt. Im Wesentlichen wurde damit eine Neuausrichtung des ambulanten Hilfesystems beschlossen, indem ...

20.09.18 – von Olaf Meister –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Stadtrat hat mit Beschlussfassung zur Drucksache DS0542/17 in seiner Sitzung am 05.04.2018 der Fortschreibung des Suchthilfekonzepts der Stadt Magdeburg bis zum Jahr 2021 zugestimmt. Im Wesentlichen wurde damit eine Neuausrichtung des ambulanten Hilfesystems beschlossen, indem ab 2020 zwei Suchtberatungszentren die Suchtberatung in der Stadt absichern sollen. Beschlossen wurde auch, dass vor der Entscheidung über die Standorte eine Anhörung unter Beteiligung der Träger der Suchthilfe und Prävention erfolgen soll, bevor der Stadtrat eine abschließende Entscheidung trifft.

Derzeit verfügt die Stadt über drei Suchtberatungsstellen, die sich in Trägerschaft von erfahrenen freien Trägern der Suchthilfe (AWO, PARITÄT und Stadtmission) befinden.

Wir fragen Sie daher:

1. Welche Aktivitäten wurden seitens der Stadt unternommen bzw. sollen unternommen werden, um eine erfolgreiche Umstrukturierung des vorhandenen Suchthilfesystems zu gewährleisten?

2. Mit welchen der bisher bestehenden Suchtberatungsstellen sollen nach Auffassung der Verwaltung weiterhin Leistungsverträge abgeschlossen werden? Welche beiden Standorte sollen erhalten bleiben und auch künftig durch die Stadt gefördert werden?

3. Finden hinsichtlich der Auswahl bestimmte Kriterien wie z.B. Ausbildungsstandards, Tarifgebundenheit u.a. Anwendung? Wenn ja, welche sind das?

4. Sind ggf. Ausschreibungen geplant oder sogar zwingend geboten? Wenn ja, wie sehen diese konkret aus?

5. Gab es in Bezug auf den Erhalt künftiger Standorte bereits Gespräche mit den Trägern? Wenn ja, wann erfolgten diese und welche Ergebnisse hatten diese?

6. Welche Rolle spielt in diesem Prozess die Psychiatriekoordinatorin der Stadt bei der Stabsstelle für Jugendhilfe-, Sozial- und Gesundheitsplanung in Bezug auf die Vernetzung der Leistungserbringer im Hilfesystem?

Um ausführliche schriftliche Beantwortung der Anfragen wird gebeten.

Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0264/18

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Anfragen | Gesundheit | Soziales | Stellungnahme