Stadtratsfraktion

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F0160/16: Biergarten am Rathaus

Seit vielen Jahren wird der Lindenhain südlich des Rathauses im Winter im Rahmen des Weihnachtsmarktes zeitweilig genutzt. Notwendige Toilettenanlagen werden zwischen der Südfassade des Rathauses und der Freifläche aufgestellt. Auch während des Sommers finden dort gelegentlich an wenigen Tagen Veranstaltungen statt. Es ist davon auszugehen, dass diese kurzzeitigen Events und der Weihnachtsmarkt in der Vegetationsruhe nicht zu Schäden an den Bäumen führen. Seit Anfang...

13.09.16 – von Jürgen Canehl –

Seit vielen Jahren wird der Lindenhain südlich des Rathauses im Winter im Rahmen des Weihnachtsmarktes zeitweilig genutzt. Notwendige Toilettenanlagen werden zwischen der Südfassade des Rathauses und der Freifläche aufgestellt.
Auch während des Sommers finden dort gelegentlich an wenigen Tagen Veranstaltungen statt.
Es ist davon auszugehen, dass diese kurzzeitigen Events und der Weihnachtsmarkt in der Vegetationsruhe nicht zu Schäden an den Bäumen führen.

Seit Anfang des Sommers betreibt nun der neue Mieter des Ratskellers dort eine Außengastronomie. Dazu wurde für den Ausschank, unmittelbar im Kronenbereich mehrerer Bäume an der Hartstraße, ein festes Holzhaus mit Terrasse gebaut. An der Jakobstraße wurde im Kronenbereich unmittelbar neben den Stämmen weiterer Bäume ein Toilettencontainer gestellt. Durch diese Aufbauten und die Biergartennutzung überhaupt wird die ganze Vegetationsfläche ganzjährig verdichtet, was zu Schädigungen an den Bäumen führen wird.

Aus meiner Erfahrung als Planungsbüro wurde von der Unteren Naturschutzbehörde mit Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen u.a. der Baumschutzsatzung abgelehnt, dass Baucontainer im Kronenbereich über den Zeitraum von einigen Wochen aufgestellt werden. Zu dem Biergartenprojekt ergeben sich von daher auch aus Gleichbehandlungsgründen einige Fragen.

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

1. Wer hat die Freifläche an den Gastronomen vermietet? In welchen Ausschüssen wurde wann darüber beraten?

2. Liegt eine Genehmigung des Eigenbetriebs SFM vor, der üblicherweise diese Fläche gegen Nutzungsentgelt vermietet? Wenn ja von welchem Mitarbeiter? Sind in der Genehmigung Auflagen zum Schutz der Bäume enthalten?

3. Wurde das Umweltamt im Vorfeld einbezogen?

4. Wer ist nach Verpachtung der Flächen jetzt für die Pflege der Bäume verantwortlich? Werden die betroffenen Bäume regelmäßig gegossen?

5. Wann endet die Nutzungszeit in diesem Sommer? Welche Kündigungsfristen gibt es bzw. ist der Biergarten auch 2017 wieder vorgesehen?

6. Sind die Stromleitungen dort vorschriftsmäßig verlegt (die sonst üblichen Kabelbrücken fehlen)? Warum werden die unterirdischen von der Weihnachtsmarkt GmbH eingebauten Kabelkanäle  nicht genutzt?

Ich bitte um eine kurze mündliche Auskunft und eine ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

Jürgen  Canehl
Stadtrat

 

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0227/16

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Anfragen | Naturschutz | Stellungnahme