Fahrzeuge, die mit Strom betrieben werden, stellen ein bestimmtes Potential dar, verkehrsbedingte (CO2-) Emissionen in Magdeburg zu reduzieren. Die Etablierung dieser Technologie hat jedoch mit einigen Hemmnissen am Markt zu kämpfen. Der Kommune kommt dabei...
22.02.17 –
von Tom Assmann –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Fahrzeuge, die mit Strom betrieben werden, stellen ein bestimmtes Potential dar, verkehrsbedingte (CO2-) Emissionen in Magdeburg zu reduzieren. Die Etablierung dieser Technologie hat jedoch mit einigen Hemmnissen am Markt zu kämpfen. Der Kommune kommt dabei eine aktive Gestaltungsaufgabe zur Erzielung eines nachhaltigeren Verkehrs zu.
Aus diesen Gründen frage ich:
- Wieviel E-PKW, E-Fahrräder und E-Lastenräder befinden sich im Fuhrpark der Landeshauptstadt Magdeburg?
- Wie viel konventionelle Fahrzeuge sollen in den nächsten Jahren durch E-Fahrzeuge ersetzt werden?
- Welches theoretische Potential zur Umstellung auf E-Fahrzeuge sieht die Verwaltung und bis wann soll dieses erreicht werden?
- Ist von Seiten der Stadt Magdeburg die Aufstellung von öffentlichen Ladesäulen geplant? Wenn ja wann und wo?
- Wird die Landeshauptstadt Magdeburg Mittel aus dem Bundesförderprogramm zur Errichtung von Ladeinfrastruktur (BMVI) beantragen?
- Welche Förderinstrumente zur Etablierung von E-Fahrzeugen wurden durch die Stadt Magdeburg in den letzten Jahren beantragt und mit welcher Wirkung?
- Welche Maßnahmen des Workshops zur Elektromobilität aus dem September 2015 sind bereits umgesetzt? Wann und wie erfolgt die Umsetzung der restlichen Maßnahmen?
- Wie nah an dem gesetzten Ziel der Modellstadt für Elektromobilität sieht sich die Verwaltung und was sind Kriterien für die Zielerreichung?
- Wann wird der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Magdeburg ein E-Fahrzeug als reguläres Dienstfahrzeug nutzen?
- Welche konkreten Maßnahmen zur Förderung von E-Fahrzeugen wird die Verwaltung innerhalb der nächsten 12 Monate ergreifen?
Es wird um eine kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung gebeten.
Tom Assmann
Stadtrat
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0050/17