Stadtratsfraktion

GRÜNE/future! MD

F0007/19: Fällung Bäume Raiffeisenstraße Nordseite

Kurz vor Weihnachten wurden binnen 3 Tagen – veranlasst von der MVB – alle 29 auf der Nordseite der Raiffeisenstraße stehenden Linden gefällt. In einer Pressemitteilung vom 12.12.2018 hatte die MVB lapidar mitgeteilt: „Ein Erhalt der Bäume ist nicht möglich." Nach mehrjährigen Diskussionen haben Sie mit der Information I0255/15 am 29.10.2015 dem StBV und am 03.11.2015 die Stadträte informiert, dass die Aussagen...

22.01.19 – von Jürgen Canehl –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

kurz vor Weihnachten wurden binnen 3 Tagen – veranlasst von der MVB – alle 29 auf der Nordseite der Raiffeisenstraße stehenden Linden gefällt. In einer Pressemitteilung vom 12.12.2018 hatte die MVB lapidar mitgeteilt: „Ein Erhalt der Bäume ist nicht möglich.“

Nach mehrjährigen Diskussionen haben Sie mit der Information I0255/15 am 29.10.2015 dem StBV und am 03.11.2015 die Stadträte informiert, dass die Aussagen aus der zuvor beschlossenen Drucksache (DS0355/13) zu R7 „Baumreihe Raiffeisenstraße Nordseite“ dahingehend geändert werden, dass die Linden auf der Nordseite erhalten bleiben. Auf dieser neuen Grundlage wurde Ende 2015 das Planfeststellungsverfahren begonnen und so letztendlich auch später rechtswirksam.

Die Argumentation in der Pressemitteilung der MVB, dass die Linden wegen der „Erneuerung des Gehweges“ und der „Anlage eines neuen Radweges“ gefällt werden müssen, ist hanebüchen, da beides schon vorher da war und im Planfeststellungsverfahren der ADFC die eigentlich zu geringe Breite des Radweges auf der Nordseite akzeptiert hatte. Gemäß meiner Kenntnis und auch nach Meinung der dort lebenden Anwohner*innen waren alle Bäume in gutem Zustand. Wenn es Schäden an der Standfestigkeit gegeben hätte, hätte die MVB eigentlich Suchschachtungen machen müssen.

Am Sonnabend wurde nun in der Volksstimme angekündigt, dass mit den Straßenbaumaßnahmen in der Warschauer Straße begonnen wird. Auch dazu heißt es in der bereits erwähnten Infovorlage, dass abweichend von der ursprünglichen Planung der „Erhalt der beidseitigen Baumreihen“ vorgesehen ist.

Mit Schreiben vom 20.12.2018 baten meine Fraktion und auch ich Sie noch einmal direkt um Stellungnahme zu dem ganzen Vorgang um die Fällung der Bäume auf der Nordseite der Raiffeisenstraße. Erst nach unserer erneuten Nachfrage am 11.01.19 stellten Sie eine Antwort auf unser Schreiben in Aussicht.  

Bis heute (21.01.) gibt es Ihrerseits keine Information, so dass wir das förmliche Verfahren über den Stadtrat in Gang setzen und Sie fragen:

Frage 1.:
Wann wurden die Suchschachtungen der einzelnen Bäume vorgenommen, die gemäß der Nebenbestimmungen zur Eingriffsgenehmigung im Rahmen des Ausführungsplanung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie dem Städtischen Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe zur Erhalt der nördlichen Baumreihe in der Raiffeisenstraße erfolgen sollten?  

Frage 2.:
Wer von den Planungsbeteiligten und Genehmigungsbehörden hat die Situation vor Ort und wann besichtigt?

Frage 3.:
Im Kronenbereich welcher Bäume hatten sich vor Beginn der Arbeiten Gehwegplatten oder Borde gehoben? Wurde dies fotografisch dokumentiert?

Frage 4.:
Warum wurden die Anwohner*innen der Raiffeisenstraße vor vollendete Tatsachen gestellt ohne diese über die ganz offensichtlich neuen Tatbestände zu informieren?

Frage 5.:
Für welche der Bäume war der Erhalt nicht gerechtfertigt und wenn ja, auf welcher Grundlage und wann wurden die Anträge für die Fällung bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt?

Frage 6.:
Sofern die Beseitigung der gesamten nördlichen Baumreihe gerechtfertigt war und deshalb   entsprechende Anträge auf Befreiung gemäß § 21 Abs. 1 NatSchG LSA (Schutz der Alleen) bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt wurden, möchten wir gern wissen, wann der Befreiungsantrag gestellt wurde und warum war der Erhalt nicht gerechtfertigt?

Frage 7.:
Welche Auflagen wurden durch die Untere Naturschutzbehörde formuliert und wie wurden diese umgesetzt?

Frage 8.:
Hat sich durch die Fällung der Bäume für die MVB ein Kosten- und Bauzeitvorteil ergeben und wenn ja, wie ist dieser zu verifizieren?

Frage 9.:
Ist Ihnen etwas bekannt, dass bei dem am 19.01.2019 angekündigten Baubeginn in der Warschauer Straße ebenfalls abweichend vom Planfeststellungsbeschluss Bäume gefällt werden sollen?
 

Frage 10.:
Was halten Sie von der Überarbeitung der Baumschutzsatzung z.B. in der Art, dass bei der notwendigen Fällung von Bäumen künftig nicht im Verhältnis 1 : 1 Ersatzbäume gepflanzt werden müssen, sondern der ökologische Wert der Bäume stärker berücksichtigt wird?

 

Um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung der Anfragen wird gebeten.

Jürgen Canehl
Stadtrat

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0167/19

Kategorie

Anfragen | Naturschutz | Stellungnahme