22.01.26 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Anlage 1 der Drucksache wird wie folgt geändert:
§2 (8) e) wird vor dem Semikolon „,soweit die besuchte Schule in freier Trägerschaft nicht die nächstgelegene ist“ eingefügt. Damit lautet der Punkt e) wie folgt:
„für Schulen in freier Trägerschaft im Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg, grundsätzlich die nächstgelegene öffentliche Schule derselben Schulform, soweit die besuchte Schule in freier Trägerschaft nicht die nächstgelegene ist; mehr…
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