26.03.26 –
Der Stadtrat möge beschließen
Die Satzung wird wie folgt durch Streichung geändert:
in §2 Aufgaben, Rechte, Pflichten Absatz 2
1. Der Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen kann im Benehmen mit der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister Stellungnahmen und Empfehlungen zu Vorhaben mit Relevanz für Menschen mit Behinderungen (im Zusammenhang mit der Behandlung im Stadtrat und seinen Ausschüssen) abgeben. Mehr…
Kategorie
Antrag | Einzelabstimmung! | Integration | Menschenrechte | Soziales