Stadtratsfraktion

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DS0450/08/9: Haushalt 2009 - Wahrnahme von Vollstreckungsaufgaben

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Beauftragung eines privaten Inkassounternehmens zur Einziehung offener und/oder  niedergeschlagener titulierter privatrechtlicher Forderungen der Stadt Magdeburg (ausgenommen Forderungen des Jugendamtes) möglich ist. Es soll darüber nachgedacht werden, inwieweit es sinnvoll ist, die Beauftragung...

08.12.08 – von Alfred Westphal –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Beauftragung eines privaten Inkassounternehmens zur Einziehung offener und/oder  niedergeschlagener titulierter privatrechtlicher Forderungen der Stadt Magdeburg (ausgenommen Forderungen des Jugendamtes) möglich ist.

Es soll darüber nachgedacht werden, inwieweit es sinnvoll ist, die Beauftragung zunächst im Rahmen einer konkreten Laufzeit (z.B. von 2 Jahren) vorzunehmen. Erfahrungen anderer deutscher Kommunen (z.B. Passau, Apolda und Leipzig) sind einzuholen.

Die Vergabe der Aufträge erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung. Die Aufträge werden nur an Firmen vergeben, deren MitarbeiterInnen nachweislich regelmäßige Schulungen zu korrektem Rechts- und Sozialverhalten nachweisen können und die in der Gewerbebehörde noch nicht auffällig geworden sind.


Begründung:

Die Stadt ist berechtigt, die in Zuständigkeit der Stadtkasse liegenden titulierten niedergeschlagenen Forderungen beizutreiben. Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten ist die Stadtkasse meist bereits mit der Beitreibung laufender Forderungen (Forderungen, die nicht beglichen und nicht niedergeschlagen sind) ausgelastet, so dass eine zeitnahe Vollstreckung nicht in jedem Fall gesichert ist.

Eine Übergabe an ein Inkassounternehmen entlastet die Stadtkasse und die Fachämter vom notwendigen Ermittlungs- und Bearbeitungsaufwand. Ein Inkassounternehmen kann die Forderungen kontinuierlich bearbeiten. Die Stadt hat als Auftraggeberin jederzeit Einfluss auf das Verfahren, Vorgänge können z. B. nach Kontaktaufnahme mit den Schuldnerinnen mit der Vollstreckungsabteilung der Stadtkasse jederzeit zurückgezogen werden. Der Erfolg ist von der Arbeit des Inkassounternehmens abhängig. Von Erfolgen profitieren sowohl die Stadt als auch das Unternehmen finanziell.

Die Stadtverwaltung delegiert mit dieser Entscheidung eine der sensibelsten Aufgaben der Stadt an private Firmen. Diese agieren damit quasi an Stelle der Stadt.

Aus diesem Grund sind an die Mitarbeiterinnen dieser Firma besonders hohe moralische und fachliche Anforderungen, insbesondere an gesetzestreues Verhalten zu stellen, will die Stadt selbst nicht durch unkorrektes Verhalten einzelner Beauftragtes in Verruf geraten.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Wiedervorlage:

Ergebnis:

nach Beratung im Fachausschuss Finanzen angenommen

 

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Haushalt | Wirtschaft