Stadtratsfraktion

GRÜNE/future! MD

DS0341/16/10: HH 2017 (Radverkehrsbeauftragte/r)

Um der zunehmenden Bedeutung des Radverkehrs in Magdeburg angemessen Rechnung zu tragen, wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Baudezernat die Vollzeitstelle einer/s Radverkehrsbeauftragten zu schaffen, der dem Baubeigeordneten direkt unterstellt ist.

10.11.16 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Um der zunehmenden Bedeutung des Radverkehrs in Magdeburg angemessen Rechnung zu tragen, wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Baudezernat die Vollzeitstelle einer/s Radverkehrsbeauftragten zu schaffen, der dem Baubeigeordneten direkt unterstellt ist. 

 

Begründung:

Radverkehrsbeauftragte sind für alle Belange des Fahrradverkehrs zuständige hauptamtliche Mitarbeiterinnen einer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Je nach örtlichen Verhältnissen sind die Kompetenzen recht unterschiedlich geregelt. Eines jedoch ist allen gemeinsam: Die/Der Radverkehrsbeauftragte initiiert, prüft bzw. betreut alle Projekte, die sich auf die öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt auswirken und dabei die Belange des Radverkehrs tangieren. 

Der Radverkehrsbeauftragte sollte allen Bürgerinnen, Gewerbetreibenden und Interessen-vertretungen des Radverkehrs als direkter Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung zur Verfügung stehen. Zu den Aufgaben sollten die Geschäftsführung der Arbeitsgruppe Radverkehr, die Koordinierung von Fahrradaktivitäten, die Öffentlichkeitsarbeit für Radverkehr, Planungen zum Radverkehr und die Gegenzeichnung sämtlicher Straßenneu- und - umbauten gehören.

Alle ostdeutschen Landeshauptstädte – aber auch in Magdeburgs Partnerstadt Braunschweig – haben derartige Vollzeitposten geschaffen, die aktive Radverkehrsförderung betreiben.

Und dies ist kein Luxus, sondern effektiv und sparsam. Denn je mehr Bürgerinnen sich im Alltag auf das Rad schwingen, desto weniger Kosten braucht die Stadt für Instandhaltung und Bau von Straßen.

Sollte die Position nicht durch Stellenabbau in anderen Bereichen geschaffen werden können, so sind Bruttogehaltskosten für eine/n qualifizierte/n Mitarbeiter/in in Höhe von 65.000 € einzustellen.

 

Olaf Meister                                    Jürgen Canehl
Fraktionsvorsitzender                     Verkehrspolitischer Sprecher

 

  Vorläufiges Ergebnis:

 

  Wiedervorlage:

 

  Ergebnis:

  abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Haushalt | Verkehr