Stadtratsfraktion

GRÜNE/future! MD

DS0137/15/48: HH 2016 (Stadtelternrat)

Vor dem Hintergrund der §§ 60-63 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2013 wird der Oberbürgermeister beauftragt, ab 2016 den Planansatz des Haushaltes der Landeshauptstadt Magdeburg um einen Haushaltstitel „Stadtelternrat“ zu ergänzen und jährlich eine Summe von... 

08.12.15 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Vor dem Hintergrund der §§ 60-63 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2013 wird der Oberbürgermeister beauftragt, ab 2016 den Planansatz des Haushaltes der Landeshauptstadt Magdeburg um einen Haushaltstitel „Stadtelternrat“ zu ergänzen und jährlich eine Summe von 5.100,- (entspricht weniger als 10% des Jahresbudgets der GWAen: „Die Höhe des Initiativfonds GWA beträgt lt. Stadtratsbeschluss-Nr. 393-6(III)/99 vom 02.12.1999 jährlich 51.200,- Euro“)(https://www.magdeburg.de/PDF/F%C3%B6rderrichtlinie%C3%BCber_die_Gew%C3%A4hrung_von_Zuwendungen_aus_dem_Initiativfonds_Gemeinwesenarbeit_g%C3%BCltig_ab_01_09_2013.PDF?ObjSvrID=37&ObjID=10133&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1375356640) für die Arbeit des Stadtelternrates einzustellen.

 

Begründung:

Aufgabe des Stadtelternrates ist u.a. die Koordination der Eltern (und deren Meinung) der Schüler*innen von mehr als 70 Schulen der Landeshauptstadt Magdeburg und die entsprechenden Abstimmungen zu wichtigen Fragen von Schule und Schulbildung zu organisieren und die Eltern in die Meinungsbildung mit einzubinden.

Eine derartige Aufgabe übersteigt die Möglichkeiten der Privatinitiativen der im Stadtelternrat vertretenen Eltern oder der „Portokasse“ des zuständigen Beigeordneten und ist daher aus Mitteln der Landeshauptstadt zu unterstützen.

Auch unter Bezug auf § 63 (2) des Landesschulgesetzes „Den Gemeindeelternräten stellt die Gemeinde, den Kreiselternräten der Landkreis die erforderlichen Einrichtungen und den notwendigen Geschäftsbedarf zur Verfügung.“ sollte der LH Magdeburg die Unterstützung (Sachkosten) der Arbeit des Stadtelternrates mit einem Jahresbudget, das mit weniger als 10% der Mittel die die Landeshauptstadt für die GWA Arbeit einsetzt, wert sein.

Damit könnte u.a. auch die Wertschätzung der Stadträt*innen (und auch der Verwaltung) für das Engagement der Eltern der in Magdeburg beschulten Kinder und Jugendlichen zum Ausdruck gebracht werden.

Olaf Meister                                                                            Oliver Wendenkampf
Bündnis 90/Die Grünen                                                          future! – Die junge Alternative
Fraktionsvorsitzender                                                            Stadtrat

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

 

Ergebnis:

abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Haushalt | Schule