Stadtratsfraktion

GRÜNE/future! MD

01.01.70 –

Der Stadtrat möge beschließen: Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Stadtrat als Vertretung gemäß § 45 Absatz 6 Satz 2 KVG LSA kurzfristig Akteneinsicht in alle Unterlagen inkl. Prüfunterlagen der letzten 15 Jahre bis hin zu den aktuellen Vorgängen für die beiden Brücken Brenneckestraße Halberstädter Straße zu gewähren. Für die Akteneinsicht ist ein ausreichend langer Zeitraum von mindestens zwei Wochen einzuräumen, damit es möglich ist, diese wahrzunehmen. Gerne können die Unterlagen auch digital bereitgestellt werden. Mehr...

Kategorie

Antrag