Menü
08.12.22 –
Die Oberbürgermeisterin wird aufgefordert, entsprechend dem Beschluss (Beschluss-Nr. 4131-050(VII)22) zu A0111/22 „Strukturelle Radverkehrsförderung bis 2030“ vom 13.06.2022 im Stellenplan neben den beiden im Amt 61 (Stadtplanungsamt) angeführten Planer*innenstellen die Position des/der Fuß- und Radverkehrsbeauftragten (m/w/d) einzustellen. LINK
Kategorie
Antrag | Haushalt | Radverkehr | Verwaltung