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16.02.23 –
Der Stadtrat möge beschließen:
a. bei der Bilanzierung von Eingriffsfolgen (Ausgleichsmaßnahmen) ist zukünftig bei Bebauungsplänen und städtebaulichen Satzungen ausschließlich auf das 2009 eingeführte Bewertungsmodell des Landes Sachsen-Anhalt zurückzugreifen. Ältere Modelle finden keine Anwendung mehr.
b. Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sind auf brachgefallenen ehemals bebauten Flächen zu begrenzen. Zudem ist erhaltenswerter Baum- und Strauchbestand stets mit einem Erhaltungsgebot zu belegen und die fachliche Expertise des Umweltamtes zu Rate ziehen. LINK
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Angenommen! | Antrag | Bauen | Umwelt