10.11.25 –
Der Stadtrat möge beschließen: Nach Kenntnisnahme der Information I0143/25 zum Prüfantrag A0030/25 zum Feldrain Alt Olvenstedt, wird die Verwaltung wie folgt beauftragt:
1. Im Falle einer positiven Bewertung nach den Kriterien der Biotoptypenrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 34.2, ist am Feldrain hinsichtlich seiner Einordnung als gesetzlich geschütztes Biotop eine entsprechende Beschilderung vorzunehmen. Mehr...
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