04.12.25 –
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Anstelle der abgerissenen Brücke für den Fuß- und Radverkehr über das Schleinufer am Petriförder wird kurzfristig bis zur Wiedererrichtung einer vergleichbaren Brücke provisorisch
eine Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr geschaffen.
2. Zugleich wird unverzüglich in den Planungsprozess für einen Ersatzneubau eingetreten. Zur Finanzierung wird die Möglichkeit der Nutzung von Fördermöglichkeiten geprüft.
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